Kunststofffenster erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, was in mehreren Vorteilen gegenüber Holzfenstern begründet liegt.
Ein erstes gewichtiges Argument ist der relativ günstige Preis der Anschaffung selbst.Weitere positive Aspekte finden sich in der Nutzung der Fenster. So sind
Fensterrahmen aus hochwertigem PVC absolut witterungsbeständig und weitestgehend resistent gegen chemische Belastungen der Luft. Sie lassen sich allgemein spielend mit einem üblichen Mehrzweckreiniger säubern und lediglich eine nach Jahren auftretende leichte Verfärbung veranlasst zum Verwenden eines Kunststoffreinigers. Entgegen der auf Holzrahmen aufgetragenen Lackierung, behalten Kunststofffenster ihren Glanz, selbst wenn aus irgend einem Grund gelegentlich stärkere (aber nicht kratzende) Reinigungsmittel zur Anwendung kamen.
Auch Anstriche oder sonstige Konservierungsmaßnahmen sind bei diesem Material nicht erforderlich, wodurch sich weitere Kosten erübrigen.
Da der Kunststoff keine Feuchtigkeit aufnimmt, sind Quellungen und Verformungen auszuschließen und ein einmal justiertes Fenster wird sich auf Dauer korrekt und problemlos öffnen und schließen lassen.
Die gute Stabilität von Kunststofffenstern wird durch ein Mehrkammer-Hohlprofil erreicht und durch Stahlverstärkungen in den Schließmechanik- und Befestigungsbereichen erhöht.
Regen- und Kondenzwasser können durch eine Vorkammer mit entsprechenden Öffnungen problemlos nach außen abfließen.
Kunststofffenster bieten also neben der Kostenersparnis im Laufe der Nutzungsdauer auch einen geringeren Zeitaufwand für Wartung und Pflege.
Sie sind in unterschiedlichen Größen, Formen sowie Farben und Dekoren erhältlich und ermöglichen dadurch auch die Eignung für Baustile verschieden gearteter Immobilien und somit das harmonische und dekorative Einfügen in das bauliche Gesamtbild.
Selbst ein erforderliches Entsorgen ist positiv zu bewerten, da das verwendete PVC recycelbar ist und somit keine Umweltbelastung darstellt.
All diese positiven Gesichtspunkte geben Anlass, Kunststofffenstern , sofern nicht zwingenden Gründe für eine andere Entscheidung vorliegen, wie es z. B. bei Denkmalschutz der Fall wäre, den Vorzug zu geben.