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Artikel » Bau & Immobilien Der Energiepass / Energieausweis | Dem Energiepass, wird erfahrungsgemäß nicht so viel Bedeutung beigemessen wie dem Energieausweis. Der Energieausweis, hat im Bezug auf den Immobilien- verkauf für die Zukunft ab dem Jahr 2008 eine höhere Bedeutung. Es wird dann kein Hausverkauf und keine Vermietung mehr ohne dem Energieausweis möglich sein. Die bestehende Energiesparverordnung von 2004 (EnEV 2004) wurde mit der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2007) weiter ausgedehnt und noch Umwelt- gerechter gestaltet. Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer erhalten durch diese neue Verordnung die Gelegenheit, ihre Immobilien Energie-effizienter aus beziehungsweise umzubauen. Vorteile haben natürlich diejenigen, die schon Vorausschauender Weise ihre Immobilien vorher auf Energieeffizienz saniert haben. Für Wohngebäude die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Energieausweis- pflicht mit dem 01.01.2008. Wohngebäude die nach 1965 erbaut wurden haben noch ein Jahr länger Frist. Deren Ausweispflicht beginnt mit dem 01.01.2009. Für alle nicht Wohngebäude, gilt die Energieausweispflicht am 01.07.2009. Als Mieter oder Käufer einer Wohnung oder einer Wohnimmobilie hat man dann das Recht, sich einen gültigen Energieausweis vorzeigen zu lassen. Für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, muss kein Ausweis ausgestellt werden. Um so eher sich Vermieter oder Verkäufer sich um die Sanierung ihrer Wohnungen und Immobilien kümmern, um so größer sind die Wettbewerbsvorteile auf dem Markt. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, muss zum Beispiel beim Kauf eins Neubaus der Bauträger oder der Architekt dem Käufer einen solchen Energieausweis vorlegen. Dank der Einführung des Energiepasses beziehungsweise des Energie- ausweises, hat jetzt jeder Verbraucher den Vergleich darüber, welches Objekt für ihn am interessantesten ist in Hinsicht auf die Energieeffizienz und damit auch auf seine persönlichen Energieausgaben. Damit ist auch ein großer Schritt für unsere Umwelt getan wurden.
| | | 15.10.2007 21:42:34 von |
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