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Artikel » Bau & Immobilien Wertgutachten für das Finanzamt | | Gerade bei Erbangelegenheiten, die das Erbe einer Immobilie beinhalten, kann ein Wertgutachten eine große Hilfe in Bezug auf die anfallende Erbschaftssteuer bedeuten. Hier kann ein kompetenter Sachverständiger eine große Hilfe darstellen. Nach dem Erbsteuerrecht ist eine geerbte Immobilie unter gewissen Voraussetzungen steuerpflichtig. Um diese Steuern zu ermittelt bewertet das Finanzamt das Objekt inklusive Grundstück nach dem tatsächlichen Marktwert, also dem Verkehrswert, um danach die Höhe der Steuern zu ermitteln. Dieses Verfahren ist relativ neu und wird erst seit dem 01.01.2009 nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Form angewandt. Nach dieser Reform müssen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder des verstorbenen Angehörigen keine Erbschaftssteuer für die geerbte Immobilie zahlen wenn sie das Objekt selbst weiter bewohnen und dies über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Wer das geerbte Haus jedoch nicht selbst bewohnen möchte, der sollte ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen in Erwägung ziehen, um sich zunächst einen Überblick über den aktuellen Wert des Objektes zu verschaffen und damit auch eine Grundlage für die Berechnung einer möglichen Erbschaftssteuer durch das Finanzamt zu haben. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nimmt das Finanzamt den eigentlichen Verkehrswert des Objekts zur Grundlage. Dieser Wert kann jedoch höher ausfallen, als der Erbe dies im Vorhinein einschätzt. In vielen Fällen liegt er meist höher, als der tatsächliche Wert und ergibt für das Finanzamt einen höheren Betrag an Erbschaftssteuern. Hier empfiehlt sich die Hilfe eines Sachverständigen zu beanspruchen, der mit einem fachlichen Gutachten diese Einschätzung entkräften und einen niedrigeren Verkehrswert ermitteln kann. Das Honorar eines Gutachters ist in diesem Fall eine gute Investition und macht sich für die zukünftige Entwicklung auf jeden Fall bezahlt. Ein kompetenter Partner in dieser Angelegenheit ist das Sachverständigenbüro Dipl. – Ing. Arnold J. Günther, der nicht nur als Baugutachter Köln, sondern auch im Bereich der Immobilienbewertung über reichlich Erfahrung und Fachwissen verfügt.
| | | 31.08.2010 19:22:47 von |
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