Immobilien sind nach juristischer Definition alle unbeweglichen Sachen. Hierzu gehören Grundstücke, Häuser aber auch grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbau- und Erbpachtrechte. Immer müssen alle Rechte an einer Immobilie im Grundbuch eingetragen sein, um Wirksamkeit gegenüber Dritten zu erhalten.In unserer Gesellschaft gilt Immobilienerwerb als selbstverständliches Eigentum, selbst dann, wenn es sich um einen Erwerb handelt, der zur Gänze mit Fremdmitteln z.B. Hypotheken oder Finanzierung über eine Lebensversicherung erfolgte.
Bei genauem Hinsehen hat sich besonders der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum als erfolgreicher Einstieg in einen Vermögensaufbau erwiesen. Hierzu gehört allerdings Augenmaß und Beständigkeit im persönlichen Bereich sowie solide Partner bei der Finanzierung.
In unserem Wirtschaftsleben scheint die persönliche Beständigkeit der oft beruflich geforderten Mobilität zu widersprechen. Die zunehmende Zahl der Single - Haushalte lässt den Bedarf an kleineren Wohnungen steigen. Deren Wert ist in den letzten Jahren vergleichsweise rasant gestiegen. Für Familien mit Kindern ist der Schritt bei vernünftiger Eigenkapitalausstattung nur zu empfehlen.
Werthaltigkeit bzw. Wertsteigerung von Immobilien sprechen trotz gekappter staatlicher Förderung immer noch für das eigene Haus. Das gilt natürlich auch für das so genannte Teileigentum, die Eigentumswohnung. Grundstücke und Häuser haben sich als solide Kapitalanlage bei der Vermögensverwaltung gezeigt. Daran haben auch die vielen unseriösen Immobilienverkäufe mit überhöhten Preisen und falscher Beratung nichts geändert. Diese Fälle fordern jedoch Umsicht bei der Wahl der Partner.