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Artikel » Bildung Ausmusterung | Männer, die aber weder zum Wehrdienst noch zum Zivildienst möchten, bleibt die Möglichkeit sich ausmustern zu lassen. Für eine Ausmusterung müssen Regeln und Abläufe eingehalten werden. Oberste Regel bei dem Versuch eine Ausmusterung zu erhalten ist die Ehrlichkeit und Wahrheitstreue. Vorgetäuschte Krankheiten werden aktenkundig gemacht und für Versicherungen und öffentliche Arbeitgeber einsehbar. Mit solchen Fehlangaben, kann der Betroffene seiner beruflichen Karriere und seinem persönlichen Versicherungsschutz von Anfang an ein Ende setzen. Eine Ausmusterung erfolgt zum Beispiel, wenn bei der Musterung eine Untauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt wird. Wer bei der Ausmusterung wehrdienstuntauglich ist, braucht weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten. Wer durch eine oder mehrere tatsächliche Vorerkrankungen wehrdienstuntauglich ist, kann seinen Gesundheitszustand vor oder nach dem Einberufungsbefehl dem Einwohnermeldeamt bzw. dem Kreiswehrersatzamt mitteilen. In solchen Fällen findet in der Regel keine Musterung erst statt. Wird ein möglicher Wehrdienstleistender bei der Musterung als tauglich eingestuft, kann er gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Seine Angaben über seinen gesundheitlichen Zustand werden überprüft und bei einer weiteren Entscheidung berücksichtig. Wer bereits seine Einberufung erhalten hat oder seinen Wehrdienst absolviert, kann sich innerhalb der Bundeswehr an die zuständigen Stellen wenden und seine Ausmusterung beantragen. Im Absolvieren des Wehrdienstes treten bei Betroffenen gesundheitliche Probleme auf. Diese können auch psychischen Ursprungs sein und gelten als Grund den Betroffenen auszumustern. Sich während dem Zivildienst ausmustern zu lassen ist eine weitere Möglichkeit.
| | | 26.04.2007 16:22:39 von |
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