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Arbeitsschutz

Kinderarbeit in Deutschland? Arbeiten – Folge Gesundheitsschäden? Alle diese Fragen sind im Allgemeinbegriff „Arbeitsschutz“ geregelt. Der Arbeitsschutz gliedert sich in 3 verschiedene Teile, zum einen beinhaltet er die sicheren Arbeitsbedingungen, zum anderen den Gesundheitsschutz sowie letztlich den Personenschutz. Es gibt unzählige Gesetze, welche den Arbeitsschutz wiederspiegeln. Da ist einerseits das Mutterschutzgesetz, andererseits das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie weitere Gesetze zur Durchführung bestimmter Arbeiten, wie zum Beispiel das Arbeiten mit Chemie.
Diese einzelnen Gesetze befassen sich ausschließlich mit der Schutzbedürftigkeit der Menschen (Arbeiter/Arbeitnehmer). So gelten beispielsweise für eine schwangere Frau andere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Zunächst kennt jeder hierzu den allgemeinen Mutterschutz, der besagt, dass die werdende Mutter 6 Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt keine Arbeiten ausführen darf. Eine Sonderregelung muss ausdrücklich von der werdenden Mutter gewünscht und ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Arbeitet die werdende Mutter in einer Chemiefabrik, ist sie während der Schwangerschaft von der Tätigkeit freizustellen, sofern chemische Gase oder ähnliche Substanzen die Gesundheit der Mutter bzw. die des Kindes gefährden.
Die Regelungen beispielsweise im Jugendarbeitsschutzgesetz besagen ausdrücklich, dass Kinder unter 15 Jahren nicht zu Arbeitszwecken eingesetzt werden dürfen. Ausnahmen bestätigen die Regel, so auch hier, in der Landwirtschaft gelten andere Gesetze.
Weitere Gesetze im Bereich des Arbeitens mit Chemie besagen, dass z.B. Schutzmasken zu tragen sind, entsprechende Arbeitskleidung vorliegen muss etc., um eine Gesundheitsgefährdung des Arbeiters zu vermeiden.
Der Arbeitsschutz regelt somit von Anfang an, dass Arbeiter von ihren Arbeitgebern nicht menschenunwürdig behandelt werden dürfen und ebenfalls keine menschenunwürdigen Tätigkeiten verrichten müssen. Hier steht den betroffenen Personen der Arbeitsschutz zur Seite und kann ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.


14.10.2007 20:18:09 von sorpe
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