Mit der Zunahme des E-Commerce und des Electronic Banking werden immer mehr Geschäftsvorgänge im Internet vorgenommen. Neue Sicherheitstechniken gegen Phishing und Datendiebstahl und zur Urkunden-Zertifizierung müssen zum Schutze der Verbraucher und der Wirtschaft eingesetzt werden. Ein Schritt in Richtung auf dieses Ziel ist die PDF-Signatur. Fast jedes Dokument, unabhängig davon, in welchem Programm es erstellt worden ist, kann als PDF-Datei dargestellt werden. Da das PDF-Format sehr verbreitet ist, kann es praktisch auf jedem Rechner gelesen werden. Eine PDF-Seite wird auf allen Systemen exakt so angezeigt, wie es vom Dokument-Ersteller beabsichtigt worden ist. Daraus leitet sich im Zusammenhang mit der digitalen Signatur das Prinzip "What you see is what you SIGN" ab.Im PDF-Format vorliegende Dateien können digital unterschrieben werden. Die PDF-Seite kann eine eingescannte sichtbare Unterschrift enthalten, aber genauso gut unsichtbar unterschrieben werden. Eine besonders anwenderfreundliche Anwendung ist die Darstellung von Formularen als PDF-Datei. PDF-Formulare können nachträglich vom Anwender ausgefüllt und signiert werden. Auch nachträgliche Änderungen am Dokument sind über die Funktion "Revisionsverwaltung" nachweisbar. Das ursprüngliche Dokument behält dabei seine Gültigkeit und die geänderte Fassung, die Revision, erhält den Hinweis "Dokument wurde geändert".
Die Prüfung der Signatur durch den Empfänger erfolgt mittels eines vertrauenswürdigen Zertifikats der CA, der Certification Authority, die den Signaturschlüssel, der beim Unterschreiben des PDF-Dokuments eingefügt worden ist, bestätigt. "Self-Signed-Zertifikate" können auch ohne CA bestätigt werden. Ein zertifiziertes PDF-Dokument bedeutet hierbei, dass der Autor es in der vorliegenden Form verfasst hat. Mit dem Zertifizierungsvorgang kann er Rechte vergeben, die Dokumentänderungen zulassen oder ganz verbieten.
Bei der Frage der rechtlichen Anerkennung einer PDF Signatur unterscheidet das Signaturgesetz zwischen drei Signaturstufen. Eine einfache Signatur ist nicht rechtsverbindlich. Eine fortgeschrittene Signatur, wie sie standardmäßig in PDF-Dateien angelegt wird, reicht für normale Unternehmensvorgänge aus. Die höchste Stufe, die qualifizierte Signatur ist nicht ganz so einfach zu erzeugen und wird in der Praxis aus Kostengründen nur selten eingesetzt. Vor dem Hintergrund der Rechtsverbindlichkeit ist eine qualifizierte Signatur mit einer handschriftlichen Unterschrift beinahe gleichzustellen.
PDF-Dateien können mit der Adobe Software Acrobat Distiller erzeugt oder mit dem kostenlosen Open-Source-Programm Ghostscript erzeugt werden. Zum Lesen, Signieren und Prüfen von PDF-Dateien genügt der frei erhältliche Acrobat Reader. Ab Version 6 sind die relevanten Funktionen verfügbar.