Häufig stehen Existenzgründer vor der Frage, welche Unterlagen gebraucht werden und welche Anmeldungen bei welchem Amt vorgenommen werden müssen. Letztlich kann diese Frage nicht einheitlich beantwortet werden, da so manche Existenzgründung besonderen Regelungen unterliegen. Allgemein gilt jedoch folgendes:Wer ein Gewerbe gründen will, der muss eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Dies ist beispielsweise für die meisten Existenzgründungen im Handel relevant. Das Gewerbeamt gibt diese Anmeldung dann an die zuständige Industrie- und Handelskammer weiter und auch an das Finanzamt. In jedem Falle wird das Finanzamt dann noch einen Fragebogen senden, mit dem die steuerliche Anmeldung erfolgt. Wer es eilig hat, der sollte selbst zum Finanzamt gehen und neben dem Gewerbe auch die steuerliche Anmeldung vornehmen. Diese ist wichtig im Rahmen einer Existenzgründung. Ohne Steuernummer kann der Gründer keine Rechnungen schreiben, da die Steuernummer auf den Rechnungen angegeben werden muss.
Wer eine Existenzgründung als Freiberufler plant, der hat es einfach. Die Industrie- und Handelskammer interessiert sich nicht für Freiberufler und das Gewerbeamt ebenfalls nicht. Insofern bleibt hier als einzige Formalität der Gang zum Finanzamt, um die steuerliche Anmeldung vorzunehmen. Damit bleibt den Freiberuflern im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit die Gewerbesteuer und auch der zusätzliche Papierkrieg mit den Gewerbesteuererklärungen erspart.
Wer ein Handwerk gründen will, der muss sich zunächst informieren, ob die geplante Existenzgründung zulassungspflichtig ist oder nicht. Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören beispielsweise Existenzgründungen als Friseur, als Maler, als Elektriker und viele mehr. Handwerksähnliche und zulassungsfreie Handwerke brauchen keine Zulassung der Handwerkskammer. In jedem Falle ist ein Handwerk als Gewerbe zu betrachten, insofern gelten hierfür neben der eventuellen Anmeldung bei der Handwerkskammer die gleichen Regeln wie für jedes andere Gewerbe.