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Artikel » Business Was ist eine Limited? | Im Rahmen der Öffnung der weltweiten Märkte kommt es in den letzten Jahren auch vermehrt dazu, dass in der Bundesrepublik Deutschland Existenzgründer Unternehmensmodelle aus anderen zumeist europäischen Ländern für sich entdecken. Die wohl beliebteste Unternehmensform dabei bildet wohl die dem britischen Recht entlehnte Limited, kurz Ltd. Die Limited stellt das britische Modell einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dar. Dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2002, welches Unternehmern Niederlassungsfreiheit garantiert und besagt, dass es europäischen Bürgern erlaubt ist, auch in anderen Staaten der EU eine Gesellschaft zu eröffnen, steht diese Form der Unternehmensgründung auch anderen europäischen Existenzgründern offen. Die große Beliebtheit der Limited, die ohne juristische Mithilfe eines Notars gegründet werden kann, erklärt sich in erster Linie durch das vergleichsweise geringe Grundkapital (Nominalkapital), dass ein Gründer benötigt, um eine Limited eröffnen zu können. In Falle einer Limited Geschäftsform beläuft sich dieses Gründungskapital oder Stammkapital auf mindestens einen Euro bzw. im Mutterland der Limited - Großbritannien – auf ein britisches Pfund. Dabei sollte in jedem Fall das Stammkapital in Relation zum finanziellen Rahmen der Auftragshöhe der Limited stehen. So wird ein potentieller Auftraggeber skeptisch sein und eventuelle persönliche Sicherheiten vom Unternehmer einfordern, wenn sich das Auftragsvolumen auf etliche tausend Euro beläuft, während das Nominalkapital der Limited bei nur 100 Euro oder weniger steht, da die Limited nur mit Ihrem Stammkapital haften muss. Aus diesem Grund gilt inzwischen als grobe Regel eine Relation von 10-20% vom Nominalkapital zum Umsatz einer Limited. Zudem hat eine Limited im Vergleich zu anderen in Deutschland gängigen Unternehmensformen eine sehr kurze Gründungsdauer, die sich normalerweise auf maximal zwei Wochen betiteln lässt. Auch die Gründungskosten sind mit etwa 700 Euro relativ gering. Eine Limited benötigt ein britisches Geschäftskonto, muss jedoch zudem in Deutschland als ordentliches Gewerbe angemeldet werden. Im Rahmen einer Limited gibt es drei zu besetzende Positionen. Zum einen benötigt eine Limited mindestens einen Gesellschafter. Diese/r Gesellschafter beruft/berufen einen Geschäftsführer. Zudem benötigt eine Limited einen ebenfalls durch den/die Gesellschafter berufenen Gesellschaftssekretär, der für die notwendigen Geschäftsabwicklungen mit den britischen Behörden zuständig ist.
| | | 02.07.2007 14:34:21 von |
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