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Artikel » Computer & Internet Impressumspflicht bei Internetauftritten | Viele Menschen und Firmen, haben bereits eine eigene Homepage im Internet. Von einigen wird dabei jedoch übersehen, dass das Impressum auf einer Homepage gesetzlich vorgeschrieben ist. Laut §5 des Telemediengesetzes (TMG) gilt dies für Internetauftritte die geschäftsmäßig und gegen Entgelt angeboten werden. Grundsätzlich sollten sich Webmaster aber an den Grundsatz halten, dass jede Internetpräsenz ein Impressum benötigt. Zu den Pflichtangaben gehören:
- Der Name und die Anschrift (bei juristischen Personen zusätzlich alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer und Vorstände)
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Bei redaktionell gestalteten Auftritten muss der jeweilige Verantwortliche genannt werden
- Wenn vorhanden, die zuständige Aufsichtsbehörde
- Wenn vorhanden, der Registereintrag und die Registernummer
- Wenn vorhanden, die zuständige Kammer
- Wenn vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach§27a des UStG
Das Impressum sollte übersichtlich und strukturiert gestaltet werden, so dass alle wichtigen Angaben innerhalb eines Blocks stehen. Der Hyperlink zum Impressum sollte am Besten direkt auf der Startseite platziert werden und die Bezeichnung Anbieterkennzeichnung, Impressum, Kontakt, Über uns oder Hinweise nach dem TMG tragen. Nur wer die Pflichtangaben in seinem Impressum berücksichtigt, schützt sich vor Abmahnungen und Bußgeldern, die schon einmal bis zu 50.000 EUR betragen können.
aritso.net - Homepageerstellung
| | | 07.06.2007 17:18:48 von |
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