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Artikel » Finanzen & Wirtschaft Überprüfung von Risiken gehören zu den Voraussetzungen | Zu den Grundsätzen einer gesetzlichen Krankenversicherung gehört, dass jeder aufgenommen werden muss, ohne vorher beispielsweise Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand beantworten zu müssen. Anders sieht es dagegen bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung aus. Bevor es zu einer Aufnahme kommt, steht in der Regel eine allgemeine Risikoprüfung an. Geprüft werden sollen dabei die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen Mitglieds. Genau unter die Lupe genommen werden bestimmte Faktoren und die damit verbundenen Risiken lediglich zur Antragstellung. Diese gilt von da an als verbindlich, wenn das Mitglied erst einmal aufgenommen wurde. Wird der Versicherte im Verlauf der Versicherungszeit krank und steht damit eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in Verbindung, kann die Krankenversicherung keine vertraglichen Veränderungen an den Konditionen mehr vornehmen. Kriterien wie Alter, Beruf, Geschlecht, Vorerkrankungen, Anomalien oder chronische Erkrankungen gehören zu den objektiven Risiken, die zuerst überprüft werden. Daran beteiligt sind unter anderem Ärzte und Gutachter, damit eine Aufnahme in die Versicherung erfolgen kann. Unter bestimmten Umständen können auch Erkundigungen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, beim Hausarzt eingeholt werden. Derjenige, der neu in eine Private aufgenommen werden will, muss also eine derartige Überprüfung der objektiven Risiken über sich ergehen lassen, deren Ergebnisse im Vertrag dokumentiert werden. Auch die speziellen Versicherungsleistungen, Tarifbezeichnungen, Tarifbeiträge sowie der Versicherungsbeginn sind Bestandteile eines Vertrages. Meist stehen in Zusammenhand damit auch Fragen zur vorherigen Krankenversicherung und anderen eventuell bestehenden Zusatzversicherungen wie beispielsweise für Hilfsmittel und Zahnersatz. Verpflichtend sind auch Angaben zu versicherungsmedizinischen Daten. Speziellen Auskünften über den aktuellen Gesundheitszustand wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Aber auch Vorerkrankungen, eine regelmäßige Medikamenteneinnahme, ambulante Behandlungen innerhalb der vergangenen drei Jahre und stationäre Behandlungen während der vergangenen zehn Jahre rücken in das Interesse der privaten Versicherer vor einer Neuaufnahme. Wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen alle Fragen zu versicherungsmedizinischen Daten. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Versicherte seiner Verpflichtung dazu nicht nachgekommen ist, muss unter Umständen mit Leistungskürzungen gerechnet werden. Somit sollte man der vorvertraglichen Anzeigepflicht Beachtung schenken. Eine Nachmeldepflicht besteht immer dann, wenn das neue Mitglied während des Zeitraumes der Antragstellung und der Antragsannahme erkrankt und Behandlungen erfolgt sind. Zudem tragen Versicherungsvergleiche dazu bei, die besten Konditionen der Versicherer nutzen zu können.
| | | 24.07.2007 16:44:21 von |
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