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Privatkredit

Der standardisierte Privatkredit gehört zum Verbraucherkreditgeschäft der Banken und Sparkassen. Die Kredite sind normiert, d.h. sie können rationell bearbeitet und kostengünstig angeboten werden. Trotz der Standardisierung weisen sie genügend Flexibilität auf, um den jeweiligen Kundenwünschen hinsichtlich Kreditbetrag und Laufzeit angepasst zu werden.
Privatkredite werden Kunden, die über regelmäßige Lohn- oder Gehaltseingänge verfügen, angeboten. Des Weiteren muss der Antragsteller volljährig und voll geschäftsfähig sein.
Privatkredite werden als Kontokorrentkredite oder in Form von Darlehen gewährt. Bei den Kontokorrentkrediten handelt es sich um einen Kredit den der Kunde durch Verfügungen über sein Konto in Anspruch nimmt. Hierbei ist zwischen einem vereinbarten Dispositionskredit und einer geduldeten Überziehung zu unterscheiden. Der Dispositionskredit orientiert sich in seinem Verfügungsrahmen an den monatlichen Geldeingängen des Kreditnehmers. Üblich ist ein Dispositionsrahmen in Höhe von 2-3 monatlichen Nettoeinkommen. Der Dispositionskredit dient der kurzfristigen Inanspruchnahme, als Liquiditätsreserve und keiner konkreten Finanzierung. Er kann individuell getilgt werden, ohne das feste monatliche Raten zu vereinbaren sind.
Für die Inanspruchnahme des Dispositionskredits wird ein Zins erhoben.
Bei der genehmigten Überziehung ist ohne vorherige Vereinbarung ein Kredit in Anspruch genommen worden. Die Bank toleriert die Überziehung des Kontos kurzfristig. Der Zinssatz für genehmigte Überziehungen ist in der Regel höher als der für einen Dispositionskredit.
Bei Privatkrediten in Form von Darlehen unterscheidet man zwischen dem Ratenkredit und dem Realkredit.
Der Ratenkredit wird dem Kreditnehmer in einer Summe zur Verfügung gestellt und über die Dauer der Laufzeit in monatlichen Tilgungs- und Zinsraten zurückgezahlt.
Er richtet sich in Höhe und Laufzeit nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers, d.h. nach dem monatlichen Einkommen, dem sonstigen Vermögen und sonstigen Verbindlichkeiten.
Zur Sicherstellung der Rückzahlung des Privatkredits kann ein Bürge eingesetzt werden, der bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zur Tilgung des Kredits verpflichtet ist.
Der Realkredit dient im Rahmen der Baufinanzierung dem Bau bzw. Kauf einer Immobilie oder eines Grundstück und hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren.


14.09.2007 15:47:06 von Alexander Engel
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