Jeder muss sich heute Gedanken darüber machen, in weit er privat fürs Alter vorsorgt.
Wenn man in einem Unternehmen arbeitet, das eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, gibt es auch die Möglichkeit des so genannten Pensionsfonds. Mit Hilfe dieser Zusatzabsicherung lässt sich der Lebensabend versüßen mit der einen oder anderen Urlaubsreise oder einer anderen Annehmlichkeit. Das Altersvermögensgesetz vom 26. Juni 2001 regelt die Einführung von Pensionsfonds als rechtsfähige Versorgungseinrichtungen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Berechnung und Höhe der dafür erforderlichen so genannten Solvabilitätsspanne, die den Mindestbetrag des Garantiefonds darstellt, sowie die zur Bedeckung zulässigen Eigenmittel und auch die Grundsätze der versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, wie auch ein oder mehrere Höchstwerte für den Rechnungszins zur Berechnung der Deckungsrückstellung werden dabei in Rechtsverordnungen geregelt. Eine dauernde Erfüllbarkeit, also die Solvabilität muss dabei nicht gewährleistet sein. Eine Unterdeckung bis zu 5 Prozent ist erlaubt.
Seit 2002 war der Pensionsfonds damit ein neuer Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Das Kapital des Pensionsfonds ist dabei so anzulegen, dass eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei einer ausreichenden Liquidität des Pensionsfonds erreicht wird, und zwar durch eine angemessene Mischung und Streuung der Anlageformen.
Gegen dem Aufsichtsorgan muss die Wahrung dieser angemessenen Mischung und Streuung jährlich dargelegt werden.
Bei einem Pensionsfonds kommen aber durchaus auch risikoreichere Anlageformen in Betracht, insbesondere Aktien, wobei die Aktienquote auch durchaus 100 Prozent betragen darf bei einem Pensionsfonds.
Als Besonderheit eines Pensionsfonds gilt, dass Altersversorgungsleistungen ausschließlich als lebenslange Leibrenten gezahlt werden müssen, wobei in diesem Zusammenhang sowohl leistungsbezogene, als auch beitragsbezogene Pensionspläne möglich sind. Eine Auszahlung der Leibrente erfolgt für gewöhnlich auf ein kostenloses Girokonto.
Für Arbeitgeber bietet ein Pensionsfonds insbesondere den Vorzug die betriebliche Altersvorsorge Beiträge besser kalkulieren zu können. Möglich ist dies durch Beitragszusagen mit einer Mindestgarantie der eingezahlten Beiträge.
Ein Pensionsfonds bietet dabei neben der Zahlung von lebenslangen Altersrenten und die gleichzeitige Möglichkeit der Abdeckung des Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisikos.