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Artikel » Finanzen & Wirtschaft Schufa | Bei dem Begriff „SCHUFA“ dreht sich bei vielen Menschen in der heutigen Zeit der Magen drei Mal um. Des Öfteren wird der Begriff „SCHUFA“ auch komplett aus dem Wortschatz gestrichen. Jedoch kommt man nicht drum herum, im Laufe des Lebens mit der Schufa in Verbindung zu kommen. Allein die Eröffnung eines Bankkontos wird der SCHUFA mitgeteilt bzw. wird der Umstand mitgeteilt, dass die Bank zur Eröffnung des Kontos eine SCHUFA-Anfrage gestellt hat, um festzustellen, ob die Bonität des zukünftigen Kunden ausreichend ist. Auch wenn man einen Kredit bei seiner Hausbank beantragt, wird diese zunächst eine SCHUFA-Auskunft einholen. Anders herum werden in der SCHUFA auch Eintragungen zum Kredit aufgenommen. Hier wird eingetragen, in welcher Höhe ein Kredit aufgenommen wurde und ggf. wie die Abwicklung des Kreditvertrages verläuft. Beispielsweise erfolgt eine Eintragung, ein sogenannter negativer SCHUFA-Eintrag, sofern man den vereinbarten Ratenzahlungen bezüglich eines aufgenommenen Kredites nicht nachkommt. Ein negativer SCHUFA-Eintrag hingegen bedeutet, dass ein evtl. beantragter Kredit von der Hausbank oder auch einer anderen kreditvergebenden Bank erst gar nicht genehmigt und ausgezahlt wird. Erst wenn der Eintrag in der SCHUFA erledigt ist bzw. gelöscht ist, kann eine Kreditgewährung erfolgen. Auch andere Schulden, wie zum Beispiel Schulden bei Versandhäusern (Quelle, Neckermann etc.) werden in die SCHUFA eingetragen, so dass man im schlimmsten Fall nirgendwo mehr Darlehens- oder auch Ratenzahlungsverträge abschließen kann. In der Regel bedeuten SCHUFA-Einträge, dass man keine Verträge mehr erhält, bei denen zuerst in Leistung getreten wird und erst dann eine Bezahlung zu erfolgen hat, wie beispielsweise Handyverträge, Ratenzahlungskauf in Versandhäusern, Kredite oder Darlehen und so weiter. Zwar werden die Einträge nach einer bestimmten Zeit gelöscht, aber ein neuerlicher Eintrag steht selbstverständlich außer Frage, sofern die Gläubiger auf dem Laufenden bleiben und regelmäßig ihre Schuldner kontrollieren. Auch kann man sich selbst einen Eindruck seiner eigenen SCHUFA-Einträge verschaffen, indem man eine Eigenauskunft beantragt, hier ist dann eine kleine Gebühr zu entrichten und die SCHUFA-Auskunft über die eigene Person wird auf dem Postwege zugeschickt. Man kann sich dann einen Überblick über die evtl. vorhandenen Einträge verschaffen und versuchen, diese evtl. „abzuarbeiten“, bevor es im schlimmsten Fall zu der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder gar einem Verbraucherinsolvenzverfahren kommt. Auch diese beiden Verfahren werden in der SCHUFA eingetragen und sind so für Jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, einsehbar. Sofern man Fragen zur SCHUFA expliziter beantwortet wissen möchte, sollte man sich rechtlichen Rat einholen, evtl. können SCHUFA-Einträge auch durch Einigungen mit den Gläubigern erledigt und gelöscht werden. Dean Verkühlen Info(at)webtechnik.net www.webtechnik.net
| | | 09.11.2007 19:32:18 von |
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