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Immer beliebter wird Factoring bei der Unternehmensfinanzierung

Da die Zahlungsmoral vieler Kunden zu wünschen übrig lässt, müssen Lieferanten teilweise recht lange warten, bis die Rechnungen bezahlt werden. Da ein Lieferanten jedoch auch Zahlungsverpflichtungen hat, kann ein verzögertes Zahlen seiner Kunden auch für ihn in Zahlungsschwierigkeiten enden. Diesem Problem kann man mit dem Factoring entgegen wirken.
Hierbei kauft ein Finanzierungsinstitut, der sog Factor, die offenen Rechnungen, also die Forderungen die ein Hersteller oder Händler gegen seine Kunden für Waren und Dienstleistungen hat, dem Hersteller / Lieferanten ab. Da jedoch auch der Factor sich in irgend einer Weise absichern muss, wird für jeden einzelnen Kunden des Herstellers / Händlers ein sog. Ankauflimit festgelegt. Dieses Ankauflimit beschreibt einen Rahmen, innerhalb diesem Forderungen vom Factor für einen bestimmten Kunden angekauft werden. Bei der Abtretung der Rechung an den Factor, erhält der Hersteller / Lieferant in der Regel 90 Prozent des jeweiligen Rechungsbetrages vom Factor ausgezahlt. Die restlichen 10 Prozent behält der Factor zunächst als sog. Sicherungseinbehalt ein. Ist der Factor gezwungen, ein Mahnverfahren einzuleiten, dienen diese 10 Prozent zur Abdeckung der dabei entstehenden Kosten. Zahlt der Kunde innerhalb seiner Zahlungsfrist jedoch den Rechnungsbetrag an den Factor, überweist der Factor auch die 10 Prozent an den Hersteller / Lieferanten.
Selbstverständlich ist die Dienstleistung des Factors für den Hersteller / Lieferanten nicht kostenlos. Mit der Umsatzgebühr ist die Übername des Ausfallrisikos (Delkredererisiko) und die Inkassokosten abgedeckt. Die Zinsen beziehen sich auf den Zeitraum der Bevorschussung, also dem Zeitpunkt des Ankaufs der Rechnungen bis hin zu Zahlung durch den Kunden. Unter die sonstigen Gebühren fallen Bankgebühren, Kauflimit- und Bonitätsprüfgebühren und eventuelle Pauschalen für Büro- und Verwaltungskosten.
Es gibt mehrere verschiedene Varianten des Factoring, wie das offene Factoring, bei dem der Kunde des Herstellers / Lieferant von der Abtretung der Geldforderung unterrichtet wird. Eine andere Variante ist das Stille Factoring, bei der dem Kunden des Herstellers / Lieferanten die Abtretung der Forderungen völlig unsichtbar bleibt und beim Halb-Offenen Factoring wird der Kunde ebenfalls nicht informiert, bekommt aber die Bankverbindung des Factors mitgeteilt.
Wer sich eingehender mit dem Thema Factoring auseinander setzten möchte, sollte einen Blick in unser Factoring-Wiki werfen. Dort sind sämtliche Informationen über das Factoring leicht verständlich zusammengestellt.

11.11.2007 12:08:30 von Premium
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