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Artikel » Finanzen & Wirtschaft Klagen ohne Prozesskostenrisiko - Die Prozesskostenfinanzierung | | Prozesskostenfinanzierung beschreibt eine Finanzdienstleistung, die von einem spezialisierten Unternehmen, sogenannten Prozessfinanzierern, angeboten wird. Dabei können Anspruchsinhaber in die vorteilhafte Situation gelangen, ihr Recht durchzusetzen, ohne selbst die Last des Prozesskostenrisikos tragen zu müssen. Diese Sicherheit bieten einem Prozessfinanzierer, da sie bei Übernahme des Falles sämtliche Auslagen übernehmen, einschließlich der Kosten des eigenen Anwalts und der eventuell anfallenden Prozesskosten. Auch Posten für Gutachter und Sachverständige, sowie, bei Niederlage, das Honorar der gegnerischen Anwalts werden getragen. Besonders für Personen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann dieses Hilfsmittel oft das einzige Instrument sein, die Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs zu erwirken. Denn ohne diese gebotene Sicherheit haben Mandanten oftmals gar nicht erst die (finanziellen) Möglichkeiten, eine Klage in Betracht zu ziehen. Dabei knüpfen diese modernen Dienstleistungsunternehmen selbstverständlich gewisse Voraussetzungen an eine Übernahme des Risikos. So muss gewährleistet sein, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit durch eine sorgfältig recherchierte und aufgesetzte Klagevorlage absehbar ist, der Streitwert eine gewisse Höhe erreicht und die Gegenpartei auch noch zu Prozessende über ausreichende Mittel verfügt, den entstandenen Schaden zu begleichen. All diese Punkte werden vor einer Prozessfinanzierung äußerst genau geprüft. Zum einen zur eigenen Sicherheit des Unternehmens, denn nur wenn der Dienstleister den Großteil seiner getragenen Prozesse gewinnt, kann er geschäftsfähig bleiben. Zum anderen auch zum Schutz des Klienten, der dadurch absehen kann, ob eine Klage überhaupt aussichtsreich für ihn ist. Wird ein Prozess oder Vergleich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht, erhält der Prozessfinanzierer nach Abzug aller entstandenen Rechtskosten eine Gewinnbeteiligung. Diese fällt, je nach Unternehmen und Höhe des Streitwertes, unterschiedlich aus, bewegt sich aber meist im Rahmen zwischen 20-30 Prozent.
| | | 27.11.2007 12:01:32 von |
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