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Artikel » Finanzen & Wirtschaft Private Krankenversicherung | Die private Krankenversicherung kann sehr flexibel auf die Wünsche ihrer Versicherten eingehen. Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können sich privat krankenversichern. Die Tarife der Krankenvollversicherung können in jedem Teilbereich, wie ambulant, stationär und Zahnversorgung, frei zusammengestellt werden. Der Abschluß der privaten Pflegeversicherung ist, genau wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Beiträge werden nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach Alter, Geschlecht und Umfang der vereinbarten Leistungen. Im Antrag müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Besteht ein erhöhtes gesundheitliches Risiko kann ein Zuschlag erhoben werden, oder der Versicherer behält sich die Ablehnung des Antrages vor. Durch eine Selbstbeteiligung können die Beiträge gesenkt werden. Werden keine Leistungen in Anspruch genommen, erstatten viele Versicher gezahlte Beiträge zurück. Die Vollversicherung ist europaweit gültig. Die private Krankenversicherung kann durch den Versicherungsnehmer bis zu Vollendung des 55. Lebensjahres im Rahmen der vorgeschriebenen Fristen gekündigt werden. Ab dem 56. Lebensjahr kann ein Übergang zur gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 erfolgen. Die Versicherungsgesellschaften bietet auch Zusatztarife für gesetzlich versicherte Personen an. Da die Leistungen der Krankenkassen rückläufig sind und die Versicherten immer Geld zuzahlen müssen, können sie durch den Abschluß einer ergänzenden privaten Versicherung die gesetzlichen Leistungen verbessern ( Stationär, Zahnersatz, Tagegelder) oder bessere und alternative Heilmethoden nutzen (ambulant- Heilpraktiker). Da die Leistungen und Beiträge der einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich sind, ist ein Versicherungsvergleich im Vorfeld nötig.
| | | 15.03.2007 11:44:09 von |
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