Monat für Monat streicht der Staat eine ganze Menge von Ihrem sauer verdienten Geld ein, in Form von Steuern. Einen Teil davon können Sie sich jedoch problemlos zurückholen und damit ihre Finanzen aufbessern. Es gibt eine Menge Dinge, die Sie bei der Steuererklärung angeben können und damit von der Steuer absetzen können, beispielsweise Ausgaben für Bewerbungen, Kindererziehung oder Pendlerpauschale. Erfahren Sie, welche Steuervorteile Sie nutzen können:Bewerbungskosten
Wer eine neue Arbeitsstelle sucht weiß, dass so eine Bewerbung ganz schön teuer ist. Hierbei können Sie so genannte Werbungskosten geltend machen. Das sind Kosten für Zeugniskopien, Bewerbungsfotos und -mappen, Porto sowie Reisekosten. Diese können Sie von der Steuer absetzen.
Beruflich begründeter Umzug
Auch Umzugskosten lassen sich von der Steuer absetzen. Beim Umzug können Ehepaare eine Pauschale in Höhe von insgesamt 1121 Euro und Ledige eine Pauschale von maximal 561 Euro geltend machen. Zusätzlich sind auch Transportkosten sowie Maklergebühren von der Steuer absetzbar. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden.
Pendlerpauschale
Seit Anfang 2007 kann die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Der Staat zahlt 30 Cent je Kilometer, unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Rad oder der Bahn fahren. Wer die Entfernungspauschale nutzt, kann bis zu 4500 Euro (Höchstsatz) sparen.
Kindererziehung
Wer seine Kinder alleine erzieht, dem steht zusätzlich zum Kindergeld auch ein so genannter Entlastungsbetrag in Höhe von 1308 Euro zu.
Haustiere
Haustierbesitzer können die Haftpflicht (beispielsweise für Hunde oder Pferde) von der Steuer absetzen.
Haushaltshilfen
Sie sind über 60 Jahre alt oder krank? Dann können Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich geltend machen. Bis zu 624 Euro erkennt der Fiskus an.
Arbeitsmittel
Kosten für alle Arbeitsmittel, die Sie beruflich nutzen, können von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie mehr als 410 Euro (ohne MwSt.) für die Anschaffung von Arbeitsmitteln ausgegeben haben, sollte die Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Prozesskosten
Auch Prozesskosten, beispielsweise Anwaltskosten, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Dienstreisen
Bei Dienstreisen haben Sie zwei Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zumachen: Entweder werden die Entfernungskilometer pauschal abgerechnet, oder aber Sie rechnen die tatsächlichen Kilometer ab.
Fazit
Eine Steuererklärung kostet zwar Zeit und Mühe, aber es lohnt sich. Es gibt viele Steuervorteile, die Sie nutzen können und sollten. Denn, dadurch können Sie eine Menge Geld sparen.