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Die Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung und beinhaltet alle Kosten, die durch die Lieferung von Wärme und Warmwasser entstehen. In Deutschland ist die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. So ist der Vermieter verpflichtet, seinem Mieter eine Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Er kann sich dieser Pflicht auch nicht durch vertragliche Bestimmungen entziehen. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt. Der Vermieter muss alle Heizkosten aufführen, die in einer Heizperiode angefallen sind. Die Heizperiode umfasst dabei meist ein Kalenderjahr, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Neben den einzelnen Energielieferungen ist in einer Heizkostenabrechnung auch der Anfangsbestand der Heizperiode aufgeführt. Des weiteren müssen die Kosten der Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage sowie die Kosten des Schornsteinfegers, die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten für die Herstellung der Heizkostenabrechnung in dieser aufgeführt werden. Nicht in die Heizkostenabrechnung fallen Reparaturkosten oder Kosten für die Beleuchtung des Kellers. Im Bezug auf die kosten der Wassererwärmung dürfen auch nur diese Kosten aufgeführt werden und nicht die Kosten der Wasserbeschaffung und die Abwasserkosten. Diese gehören in die Betriebkostenabrechung. Zum Abschluss der Heizkostenabrechnung werden alle Kosten addiert, die in einem direkten Zusammenhang mit der Heizung stehen. Die Kosten werden dann auf die Mieter umgelegt, was mit speziellen Messgeräten geschieht oder nach der Wohnfläche berechnet wird. Als Mieter hat man einen direkten Einfluss auf die Höhe der Heizkostenabrechnung und zwar indem man ein wenig an Heizenergie spart. So sollte man unbedingt die Heizung ganz ausschalten, wenn man beispielsweise regelmäßig zum Camping fährt.

05.03.2008 11:31:20 von MaxTrix-js
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