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Existenzgründung

Wer sich heute gerne mit einer Geschäftsidee selbständig machen möchte hat unter Umständen einen Anspruch auf den so genannten Gründungszuschuss. Bei einer Existenzgründung die in Form einer Ich-AG statt finden soll werden von den Arbeitsämtern bestimmte Zuschüsse gezahlt. In der Regel wird dieser für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt, wobei der Selbständige im ersten Jahr monatlich 600 Euro erhält, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im letzen Jahr monatlich 240 Euro. Wichtig ist dabei zu beachten dass die gezahlten Gelder dabei nicht komplett zur Verfügung stehen, sondern der Selbständige davon selber die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung tragen muss. Erwirtschaftet der Selbständige im späteren Verlauf mehr wie 25000 Euro, dann entfällt die gewährte Förderung durch das Arbeitsamt. Vor dem Schritt in die Selbständigkeit sollte vor der Existenzgründung eine Erstberatung in Anspruch genommen werden die von vielen Industrie- und Handelskammern, Arbeitsämtern oder anderen regionalen Stellen angeboten werden. Hilfreiche Informationen sind heute vor allem schnell und ausführlich über das Internet zu erhalten, indem viele unterschiedliche Stellen einen kostenlosen Ratgeber zur Verfügung stellen, der eine sehr gute Hilfestellung bei den unterschiedlichen Behördengängen sein kann. Der Zuschuss durch das Arbeitsamt kommt lediglich für Personen in Frage die davor bereits Entgeltersatzleistungen durch das Arbeitsamt bezogen haben.

27.03.2008 08:42:28 von qkai
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