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Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt

Gerade in rechtsberatenden Berufen wie dem des Rechtsanwaltes ist eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Bei fehlerhafter Prozessführung oder Rechtsauskunft sowie beim Versäumen einer Frist kann dem Mandanten ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Für diesen hat der verantwortliche Rechtsanwalt dann selbst aufzukommen, denn für fahrlässig verursachte Vermögensschäden ist er uneingeschränkt haftbar. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt die Rechtsanwälte vor unberechtigten Forderungen und kommt für den entstandenen Schaden auf, falls die Ansprüche berechtigt sind. Als Anreiz zur Vermeidung von Fahrlässigkeiten ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 AVB ein Selbstbehalt vorgesehen, der vom verantwortlichen Anwalt zu finanzieren ist. Die Höhe des Selbstbehaltes wird zwischen Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer vereinbart. Nach § 51 Abs. 5 BRAO darf sie jedoch die Grenze von 2500 € nicht überschreiten.
Die Vertreter eines Rechtsanwaltes sowie seine juristischen Mitarbeiter und sein Büropersonal sind in der Berufshaftpflichtversicherung grundsätzlich mitversichert.
Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und wird anschießend automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, sofern der Versicherte den Vertrag nicht explizit kündigt. Mit der Rückgabe der Anwaltszulassung am Ende der beruflichen Tätigkeit, gilt das Vertragsverhältnis als beendet.


24.03.2007 12:43:13 von holgers
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