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Gründungsverfahren der englischen Limited

Die Englische Limited benötigt im Gegensatz zur deutschen GmbH kein Mindeststammkapital.

1. Limited Gründung
Um eine Limited zu gründen, muss ein Antrag an das englische Gesellschaftsregister gestellt werden. Dem Antrag ist die Satzung der Gesellschaft beizufügen. Die Satzung besteht aus dem memorandum of association und den articles of association. Desweiteren sind dem Antrag die Standardformulare Nr. 10 und Nr. 12 beizufügen.
Wer eine Limited gründen möchte, muss eine Gebühr von 20 Pfund entrichten.
Das Gesellschaftsregister stellt die Gründungsurkunde aus, wenn die formelle Kontrolle durchgeführt wurde, d.h. ob es schon eine Firma mit dem gleichen Name gibt und ob die Satzung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Das Datum der Ausstellung entspricht dem Gründungsdatum der Gesellschaft.

2. Stammkapital
In der Satzung der Limited muss ein Nennkapital genannt werden, an dem jeder Gründungsgesellschafter beteiligt sein muss.
In die Gesellsellschaft können Bar- und Sacheinlagen sowie Dienstleistungen der Gesellschafter eingebracht werden.
Dem Gesellschaftsregister ist mitzuteilen, wie die Einlage erbracht wird. Die Einlage ist im Verhältnis zur GmbH sehr gering, so dass kein Kredit aufgenommen werden muss, um die Mindesteinlage zu erfüllen. Eine Prüfung, ob dies auch getan wurde, findet hier nicht statt. Auch ist dies nicht im Gesellschaftsvertrag zu erwähnen.

3. Organe
Die Organe der Limited sind der Direktor (Geschäftsführer), die Gesellschafterversammlung und der Company Secretary. Den Company Secretary gibt es bei einer GmbH nicht. Seine Aufgaben sind u.a. die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen zu protokollieren, Korrespondenz mit dem Gesellschaftsregister und die Überwachung der Einhaltung von Formalitäten bei Gesellschafter- und Direktorenversammlungen.
Eine Limited benötigt außerdem Registered Office in England, welches als offizieller Zustellungs- und Aufbewahrungsort der Gesellschaft genutzt wird.

4. Publizitätspflichten
Die Limited Gesellschaft hat den Jahresabschluss offenzulegen. Die Jahresabschlüsse sind nach den englischen Bilanzierungsvorschriften zu erstellen.

5. Steuern
Die Limited wird dort steuerlich veranlagt, wo sie ihren Sitz hat.


11.04.2007 13:37:02 von Pikary
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