Der Aktienclub ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel, gemeinschaftlich Kapital in Wertpapiere zu investieren.
Neben dem Ziel Gewinne zu erzielen, spielt auch das „Gemeinschaftserlebnis“ eine große Rolle.Den Aktienclub, auch Investmentclub genannt, gibt es in rein privater Ausprägung als auch in professioneller Form.
Wenn sich Personen gefunden haben, die gerne einen Investmentclub gründen möchten, sind dafür natürlich einige Schritte notwendig und Bedingungen zu erfüllen.
Als erster Schritt sollten sich die Mitglieder des zukünftigen Aktienclubs auf einen Namen einigen.
Ferner muss im Folgenden eine Satzung aufgestellt werden.
An den Inhalt der Satzung werden ebenfalls einige Bedingungen gestellt.
Es gibt Mustersatzungen, an denen man sich bei der Gründung des Aktienclub gut orientieren kann.
Im ersten Paragraphen wird zumeist festgelegt, welche Rechtsform der Investmentclub haben soll und der Name wird genannt.
Aufgrund der rechtlich relativ einfachen Konstruktion werden die meisten Investmentclubs als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.
Im Folgenden werden in der Satzung der Zweck der Gesellschaft, der Sitz und das Geschäftsjahr benannt.
Bei privaten Aktienclubs ist es zudem oftmals so, dass alle Personen auch gleichzeitig Gesellschafter werden, während bei professionellen Clubs meistens nur ein paar Personen diese Funktion ausüben.
In einem der weiteren Paragraphen der Satzung sollte festgehalten werden, wo genau das Konto und das Wertpapierdepot geführt werden und auch die Einzahlungspflichten der Mitglieder sollten geregelt werden.
Weitere Punkte, die noch wichtig sind und daher in der Satzung aufgenommen werden sollten sind u.a.die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen.
Hier kann unter anderem festgelegt werden, was mit den gekauften Wertpapieren geschieht, wie mit Dividenden und Zinsen zu verfahren ist und wie die Entwicklung des Depots berechnet wird.
Ferner kann auch eine gewisse Strategie des Aktienclub festgelegt werden, also z.B., in welche Art von Wertpapieren investiert werden soll und wie risikoreich die Anlage sein darf.
Der Investmentclub sollte einmal jährlich eine Gesellschaftsversammlung einberufen, in der z.B. der Vorstand und andere Ämter gewählt werden können.
In diesem Zusammenhang muss auch das Stimmrechtsverfahren , die Beschlussfähigkeit und die benötigte Mehrheit bei Abstimmungen festgelegt werden.
Der Aktienclub ist also eine Möglichkeit, mit Spaß, Spannung und in einer Gemeinschaft sein Kapital zu investieren.
Wenn man es möchte, kann man aktiv an der Gründung oder am späteren Bestehen des Clubs mitwirken, was bei den privaten Investmentclubs sehr oft der Fall ist.
Möchte man sich hingegen etwas im Hintergrund halten, existieren momentan auch sehr viele professionelle Aktienclubs.
Diese haben große Ähnlichkeiten mit Investmentgesellschaften und werden sehr professionell verwaltet und geführt.
Ein Investmentclub bedarf bis zu einer Gesellschafterzahl von 50 Gesellschaftern und/oder bis zu 500.000 Euro eingezahltem Kapital keiner Aufsicht.
Wird diese Grenze jedoch überschritten, muss der Club durch das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen werden.
Wie bei jeder Privatperson auch, sind die Kursgewinne des Aktienclubs unter den bekannten Grenzen und Zeiträumen spekulationssteuerpflichtig.