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Voraussetzungen zum Bezug der Riester Rente

Um eine Altersvorsorge- Förderung in Form der Riester Rente zu beziehen, müssen einige Kriterien gegeben sein, da nicht jeder Arbeitnehmer Förderung berechtigt ist.So zum Beispiel sind lediglich Anleger, die in von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierten Anlagemöglichkeiten investieren, berechtigt, staatliche Unterstützung zu beziehen. Diese zertifizierten Sparfonds garantieren nach den Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge an den Beitragszahler.

Möchte der Beitragszahler das Angesparte Kapital in der Riester Rente auf einen anderen Tarif bei demselben Finanzdienstleiter übertragen oder gar gänzlich den Anbieter wechseln, da dieser möglicherweise leistungsfähiger ist, so kann dies gegen Entrichtung von Gebühren geschehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Angesparte Summe ein geringerer Betrag sein kann, als die bis dato eingezahlte.
Provisionen bei Riester Renten-Versicherungen, negative Kurswerte und Kursentwicklungen bei Fonds oder Abzüge in Form von Abschlusskosten können hierfür Gründe sein.

Ein entscheidender Vorteil bei der finanziellen Altersvorsorge in Form der Riesterrente ist der Fakt, dass im Falle einer längerfristigen Arbeitslosigkeit, das Kapital, welches sich im Rahmen eines Riester-Rente-Vertrages befindet, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht berücksichtigt wird.


25.04.2007 17:57:04 von Elke Lohre
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