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Artikel » Finanzen & Wirtschaft Krankenversicherungen im Vergleich | Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann jeder seine Krankenversicherung frei wählen. Arbeitnehmer, die im Jahr weniger als 47700 € verdienen sind sind per Gesetz pflichtversichert. Sie können nur zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wählen. Bei den gesetzlichen Kassen wird das Beitragsaufkommen nach dem Einkommen festgelegt. Ein bestimmter prozentualer Betrag vom Einkommen ist beitragspflichtig. Die Leistungen in der GKV sind überall gleich. Nach einem Leistungskatalog wird direkt mit der jeweiligen GKV abgerechnet. In geringem Umfang können die Kassen mit zusätzlichen Leistungen werben. Familienmitglieder sind in der GKV bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beitragsfrei mitversichert. Viele Leistungen der GKV sind Standartleistungen bzw. es werden zunehmend Zuzahlungen verlangt.Arbeitnehmer die über der Beitragsbemessungsgrenze von 47700 € im Jahr liegen, bzw Selbständige oder Freiberufler, können sich privat krankenversichern. Wer in der GKV bleiben muss oder will, kann sich über private Krankenzusatzversicherungen besser absichern. In der Privaten Krankenversicherung kann sich jeder sein Versicherungspaket nach eigenen Bedürfnissen zusammenstellen. Der Beitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Alter und dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Vor jedem Vertrag wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Risiken können von der Leistung ausgeschlossen, bzw nur mit höheren Beiträgen versichert werden. Die Beiträge zwischen den einzelnen Anbietern sind oft bei gleichen Leistungen sehr unterschiedlich. Ein Krankenversicherungsvergleich ist deshalb unbedingt erforderlich. Ab 2007 müssen auch die privaten Krankenversicherungen einen Standarttarif mit vergleichbaren Leistungen zur GKV schrittweise einführen, wo zukünftig keine Gesundheitsprüfung mehr erfolgt.
| | | 27.04.2007 16:24:46 von |
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