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Artikel » Finanzen & Wirtschaft Die Möglichkeiten sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen! | | Was passiert, wenn man erneut unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt? Es gibt die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, wenn man sich privat versichert. Die private Krankenkasse ist zum Beispiel eine solche Versicherung. Der Vorteil: Man kann weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben, auch, wenn das Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt. Der Nachteil: Lässt man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien, kann man nie mehr gesetzlich krankenversichert werden. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer arbeitslos wird und das 55. Lebensjahr nicht überschritten hat, wird automatisch gesetzlich krankenversichert. Diese Regelung greift aber bei Versicherungsnehmern, die älter als 55 sind, nicht mehr. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann also ziemlich riskant sein. Ansonsten gilt: Wer von seinem Einkommen her wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze rutscht, kann erst dann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er mindestens ein Jahr lang weniger als 3.900 Euro monatlich verdient hat. Früher musste der Übergang von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung reibungslos laufen. Fand man nicht direkt eine gesetzliche Krankenversicherung, konnte das heikel werden - man stand dann womöglich ohne Versicherungsschutz da! Da das dem Prinzip des Sozialstaates widersprach, wurde die Gesetzeslage mit Wirkung vom 01.01.2007 geändert. Jetzt muss ihre letzte Krankenkasse, egal ob privat oder gesetzlich, sie wieder aufnehmen, wenn sie ihren Versicherungsschutz verloren haben. Dadurch ist gewährleistet, dass in Deutschland niemand ohne Krankenversicherungsschutz ist. Meist ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse aber auch noch mit weiteren finanziellen Einbußen verbunden, denn finanzielle Vorteile der privaten Krankenversicherung wie Altersrückstellungen gehen natürlich bei einem Wechsel verloren.
| | | 12.02.2007 22:46:40 von |
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