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Riester-Interessenten sollten sich um die

Bevor sich Riester-Interessenten für einen Vertrag entscheiden, sollten nicht nur die Höhe und die Verteilung der jeweiligen Abschluss- bzw. Betriebskosten bekannt sein. Der Riester-Sparer sollte sich vielmehr auch noch über die Kosten der Verwaltung informieren lassen und sich entsprechend um die für ihn geeignete Riester-Variante kümmern. Denn ein wichtiger Punkt darf und sollte niemals vergessen werden: ein Altersvorsorgevertrag ist stets eine langfristige Anlage, bei der es nicht unbedingt zur vorzeitigen Kündigung kommen sollte. Denn jede Kündigung ist mit hohen Renditeeinbußen verbunden.

Von großer Bedeutung ist nämlich die Zusammensetzung der Vertragsbestandteile. So sollte zum Beispiel von Anfang an geklärt werden, ob man sich für eine Rente oder für eine Beitragserstattung entscheidet. Grund: Einmal wirksam entrichtete Rentenbeiträge können in keinem Falle mehr zurück gefordert werden. Nicht selten kommt es aber vor, dass der Riester-Sparer, der in jungen Jahren seinen Vertrag abgeschlossen hat, im Laufe seines Lebens ins Ausland auswandern oder sich gar anderweitig absichern möchte.

Gleiches Szenario spielt sich bei der Todesfall-Vorsorge ab, auch hier sind verschiedene Wege offen. Eine Variante wäre die Absicherung für den Fall, dass der versicherte innerhalb der Ansparphase stirbt. In diesem Falle werden die bis dahin eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen zurück erstattet - und zwar inklusive an gesparter Zinsen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, vertraglich eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren. Diese setzt dann im Falle des Todes des Versicherten ein und läuft bis zum Tode der mit versicherter Person.

Die dritte Variante, die möglich wäre, ist die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit. Diese greift immer dann, wenn der Versicherte nach dem Rentenzahlungsbeginn verstirbt. In diesem Falle erhalten die Hinterbliebenen dann noch so lange eine Rente, wie dies in der Garantiezeit vereinbart wurde. Diese kann zwischen fünf und fünfzehn Jahren liegen.

Wichtig zu wissen: Wird eine lebenslange Rente garantiert, kann - je nach Anbieter - bei Riester-Banksparplänen, Riester-Fondssparplänen sowie Riester-Pensionsfonds auch 20 Prozent des erwirtschafteten Kapitals auch als Einmalzahlung ausgeschüttet werden. Handelt es sich um Bank- oder Fondssparpläne, kann das jeweils an gesparte Kapital auch an Angehörige oder Kinder vererbt werden. Wurde hingegen eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen, ist dies nicht möglich.

Wer bereits vor Rentenbeginn verstirbt, hat mit einem Riester-Vertrag keine Probleme. In diesem Fall kann der Ehepartner das Angesparte Kapital problemlos in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag aufnehmen. Lässt sich der Hinterbliebene stattdessen das Guthaben auszahlen, muss er die staatlichen Zuschüsse zurück zahlen. Hat der Hinterbliebene Kinder, können diese das Guthaben in eine Waisenrente umwandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Kinder kindergeldberechtigt sind.



18.06.2007 21:05:19 von FinanzCheck
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