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Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsrente Die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
gibt es nicht mehr. Zumindest nicht für Personen, die vor dem 02.01.1961
geboren wurden. Und selbst die bekommen, sofern sie noch 3 bis 6
Stunden am Tag arbeitsfähig sind, nur noch max.19% des letzten Bruttoeinkommens.
Ab 6 Stunden am Tag entfällt der Anspruch auf Zahlung seitens der
Versicherer. Die Alternative ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese kann entweder eigenständig oder in Form einer Zusatzversicherung
zur Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Das Risiko der
Berufsunfähigkeit ist keinesfalls ein Problem das sich auf handwerkliche
Berufe beschränkt. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist
nicht etwa der klassische Unfall, sondern physische sowie psychische
Krankheit. Das wiederum kann jeden betreffen. Die private Vorsorge
für den Fall der Berufsunfähigkeit
ist also unabdingbar. Sehen Sie sich frühzeitig nach passenden Angeboten
um. Je eher Sie einsteigen, desto niedriger sind die zu zahlenden
Prämien. Lassen Sie sich umfassend beraten, um die richtige Versicherung
für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Überlassen Sie nichts
dem Zufall.
Holger Schnittker
Info (at) versicherungsmakler-schnittker.de
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