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Die Zahl derer,
die laut Statistik im Laufe eines Jahres berufsunfähig werden, ist
erschreckend: 300.000. Der Anteil der unter 40jährigen beträgt zehn
Prozent. Das heißt 30.000 Menschen im besten Alter sind nicht mehr
in Lage, ihren Beruf auszuüben. Eine der Ursachen sind Unfälle.
Sie sind in zehn Prozent der Fälle der Grund für die Berufsunfähigkeit.
Der Löwenanteil liegt allerdings im gesundheitlichen Bereich. Krankheit,
ob nun Atemwegs-, Herz- oder Gefäßerkrankungen, Krebs, Rheuma, Nerven-
und Gelenkkrankheiten, sorgt immer häufiger dafür, dass man seinem
erlernten Beruf nicht länger nachgehen kann.
Finanzielle Einbußen durch die Berufsunfähigkeit drohen vor allem
jungen Arbeitnehmern, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden.
Für sie gibt es keinen Anspruch auf Unterstützung durch den Staat
in Form der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Ihnen bleibt nur
die gesetzlich geregelte Erwerbsminderungsrente. Ausgezahlt wird
dann lediglich ein Drittel dessen, was vorher als Lohn versteuert
wurde. Ein kleiner Betrag, wenn man bedenkt, dass die laufenden
Kosten und Verpflichtungen bleiben, vielleicht eine Familie gegründet
oder ein Haus gebaut wurde.
Um dieser finanziellen Misere vorzubeugen, rechnet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
(BUV). Gerade bei Berufen, die körperlich oder psychisch anstrengend
sind, ist eine Absicherung für den Notfall dringend angeraten. Doch
auch bei leichteren Tätigkeiten im Büro, sollte man sich Gedanken
machen, ob die Kosten für eine BUV nicht gut angelegt sind.
Problematisch wird es, wenn man blind, taubstumm oder generell körperlich
beeinträchtigt ist. In diesen Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung
meist nicht möglich. Das gilt auch für Berufe, die ein erhöhtes
Risiko mit sich bringen, wie Stuntman oder Extremsportler.
Bevor man jedoch seine Unterschrift unter den Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
setzt, gilt es, die Konditionen zu überprüfen. Dabei sind zwei Punkte
von besonderem Interesse. Die Erhöhung des Versicherungsschutzes
sollte auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Des Weiteren
ist zu beachten, dass die Versicherung auch zahlt, wenn man in seinem
Beruf nicht mehr aktiv werden, dafür aber einer anderen, meist schlechter
bezahlte Arbeit nachgehen kann, sprich berufs-, aber nicht arbeitsunfähig
ist.
Als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die gleich zu
Beginn der Lehre abgeschlossen werden sollte, bietet sich die private
Unfallversicherung an.
Enrico Wnendt
acell (at) gmx.de
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