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Vorsorge, die sich rechnet: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Zahl derer, die laut Statistik im Laufe eines Jahres berufsunfähig werden, ist erschreckend: 300.000. Der Anteil der unter 40jährigen beträgt zehn Prozent. Das heißt 30.000 Menschen im besten Alter sind nicht mehr in Lage, ihren Beruf auszuüben. Eine der Ursachen sind Unfälle. Sie sind in zehn Prozent der Fälle der Grund für die Berufsunfähigkeit.

Der Löwenanteil liegt allerdings im gesundheitlichen Bereich. Krankheit, ob nun Atemwegs-, Herz- oder Gefäßerkrankungen, Krebs, Rheuma, Nerven- und Gelenkkrankheiten, sorgt immer häufiger dafür, dass man seinem erlernten Beruf nicht länger nachgehen kann.

Finanzielle Einbußen durch die Berufsunfähigkeit drohen vor allem jungen Arbeitnehmern, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gibt es keinen Anspruch auf Unterstützung durch den Staat in Form der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Ihnen bleibt nur die gesetzlich geregelte Erwerbsminderungsrente. Ausgezahlt wird dann lediglich ein Drittel dessen, was vorher als Lohn versteuert wurde. Ein kleiner Betrag, wenn man bedenkt, dass die laufenden Kosten und Verpflichtungen bleiben, vielleicht eine Familie gegründet oder ein Haus gebaut wurde.

Um dieser finanziellen Misere vorzubeugen, rechnet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Gerade bei Berufen, die körperlich oder psychisch anstrengend sind, ist eine Absicherung für den Notfall dringend angeraten. Doch auch bei leichteren Tätigkeiten im Büro, sollte man sich Gedanken machen, ob die Kosten für eine BUV nicht gut angelegt sind.

Problematisch wird es, wenn man blind, taubstumm oder generell körperlich beeinträchtigt ist. In diesen Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist nicht möglich. Das gilt auch für Berufe, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen, wie Stuntman oder Extremsportler.

Bevor man jedoch seine Unterschrift unter den Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzt, gilt es, die Konditionen zu überprüfen. Dabei sind zwei Punkte von besonderem Interesse. Die Erhöhung des Versicherungsschutzes sollte auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Versicherung auch zahlt, wenn man in seinem Beruf nicht mehr aktiv werden, dafür aber einer anderen, meist schlechter bezahlte Arbeit nachgehen kann, sprich berufs-, aber nicht arbeitsunfähig ist.

Als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die gleich zu Beginn der Lehre abgeschlossen werden sollte, bietet sich die private Unfallversicherung an.

Enrico Wnendt
acell (at) gmx.de


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