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Seit der Rentenreform
2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft worden.
An ihre Stelle tritt die so genannte Erwerbsminderungsrente. Die
finanziellen Einkünfte aus der Erwerbsminderungsrente
reichen im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit kaum für das
Nötigste. Es ist daher dringend von Nöten sich rechtzeitig um einen
ausreichenden privaten Versicherungsschutz zu bemühen. Rechtzeitig
insofern, als dass erst 60 Monatsbeiträge eingezahlt werden müssen,
bevor ein Anspruch auf Zahlungen seitens des der gesetzlichen Rentenversicherung
besteht. Außerdem sind die Höhe der Monatsprämien sowie das Zustandekommen
eines Vertragsverhältnisses abhängig vom Gesundheitszustand des
Interessenten. Jede Vorerkrankung kann eine Preiserhöhung bewirken.
Es empfiehlt sich jedoch bei den Angaben des Gesundheitszustandes
ehrlich zu sein. Stellt sich später heraus, dass die Berufsunfähigkeit
auf eine zuvor nicht angegebene Krankheit zurückzuführen ist, so
wird das Vertragsverhältnis ungültig. Der Betroffene erhält keine
Berufsunfähigkeitsrente und seine eingezahlten Beiträge sind für
ihn verloren. Es ist also ratsam die Versicherung frühzeitig abzuschließen,
wenn noch keine oder nur sehr wenig Erkrankungen vorliegen. Für
junge
Leute, die ihr erstes, meist knappes Gehalt noch nicht für eine
Versicherung aufwenden möchten, kommen auch Eltern oder Paten als
Versicherungsnehmer in Frage.
holger schnittker
info (at) versicherungsmakler-schnittker.de
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