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Die Familienversicherung endet - was nun?

Krankenversicherung für Studenten nach Ende der Familienversicherung Studenten, deren Einkommen die Summe von 350 € monatlich nicht übersteigt, sind bis zu ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei bei Ihren Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Mit dem Ende der Mitversicherung beginnt für den Studenten grundsätzlich die Versicherung in der Studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag in dieser Versicherung ist - unabhängig von den jeweiligen Beitragssätzen der Kassen - überall gleich und kostet ca 56,62 € pro Monat. (Stand: Oktober 2006 ) Die studentische Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem 14. Semester oder dem Semester, in dem der Student 30 Jahre alt wird. Bei Studienanfängern, die über 30 Jahre alt sind, wird keine studentische Versicherung mehr möglich. Hier erfolgt die Einstufung als freiwillige Versicherung. Dann liegt der monatliche Beitrag bei mindestens 120 € pro Monat. Studenten mit Bafög erhalten einen Zuschuß zur Krankenversicherung von 55 € monatlich. Es gibt die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Danach kann sich der Student in der privaten Krankenversicherung absichern. Die Beiträge beginnen hier ab ca. 66 € und sind abhängig vom gewählten Tarif, eventuellen Vorerkrankungen und anderen Faktoren. Die private Krankenversicherung für Studenten ist nicht abhängig von der Anzahl der Semester und kann bis zum Alter von 34 Jahren abgeschlossen werden. Auch hier gibt es den Zuschuss von 55 € monatlich, wenn der Student Bafög erhält. Bei Studienanfängern über 30 Jahre liegt der Beitrag bei ca. 77 € pro Monat. Da Preise und Leistungen in der privaten Krankenversicherung variieren, sollten vor Abschluss des Vertrages verschiedene Anbieter verglichen werden.

Christian Schäfers
schaefers (at) wert2.de

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