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Krankenversicherung
für Studenten nach Ende der Familienversicherung Studenten, deren
Einkommen die Summe von 350 € monatlich nicht übersteigt, sind bis
zu ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei bei Ihren Eltern in der Familienversicherung
mitversichert. Mit dem Ende der Mitversicherung beginnt für den
Studenten grundsätzlich die Versicherung in der Studentischen gesetzlichen
Krankenversicherung. Der Beitrag in dieser Versicherung ist - unabhängig
von den jeweiligen Beitragssätzen der Kassen - überall gleich und
kostet ca 56,62 € pro Monat. (Stand: Oktober 2006 ) Die studentische
Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem
14. Semester oder dem Semester, in dem der Student 30 Jahre alt
wird. Bei Studienanfängern, die über 30 Jahre alt sind, wird keine
studentische Versicherung mehr möglich. Hier erfolgt die Einstufung
als freiwillige Versicherung. Dann liegt der monatliche Beitrag
bei mindestens 120 € pro Monat. Studenten mit Bafög erhalten einen
Zuschuß zur Krankenversicherung von 55 € monatlich. Es gibt die
Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der
studentischen gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht
befreien zu lassen. Danach kann sich der Student in der privaten
Krankenversicherung absichern. Die Beiträge beginnen hier ab ca.
66 € und sind abhängig vom gewählten Tarif, eventuellen Vorerkrankungen
und anderen Faktoren. Die private
Krankenversicherung für Studenten ist nicht abhängig von der
Anzahl der Semester und kann bis zum Alter von 34 Jahren abgeschlossen
werden. Auch hier gibt es den Zuschuss von 55 € monatlich, wenn
der Student Bafög erhält. Bei Studienanfängern über 30 Jahre liegt
der Beitrag bei ca. 77 € pro Monat. Da Preise und Leistungen in
der privaten Krankenversicherung variieren, sollten vor Abschluss
des Vertrages verschiedene Anbieter verglichen werden.
Christian Schäfers
schaefers (at) wert2.de
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