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Kreditkarten
gelten als ein sicheres bargeldloses Zahlungsmittel. Der Grund
dafür ist, dass z.B. bei bargeldlosen Transaktionen über
das Internet nicht nur die Inhaberdaten, Kreditkartennummer und
Ablaufdatum notwendig sind, sondern auch die Kartenprüfnummer.
Holt man sich also eine Prepaid Kreditkarte,
so sollte man mit darauf achten, dass dort ebenso eine Kartenprüfnummer
vergeben wird. Ohne dieser Nummer wird man über das Internet
nicht sicher einkaufen können, da man sie im Bestellprozess
bei einem Onlineshop mit eingeben muss, insofern man die Kreditkartenzahlung
als Option gewählt hat.
An Geldautomaten
wird bei Prepaid
Kreditkarten genau wie auch bei den herkömmlichen
Kreditkarten und EC-Karten verfahren: Als Authorisierung des rechtmäßigen
Inhabers der Kreditkarte muss man eine PIN eingeben. Diese erhält
man mit der Kreditkarte. Keinesfalls darf man sich diese PIN irgendwo
notieren, erst recht nicht auf die Kreditkarte draufschreiben.
Vergisst man die PIN, so muss man eine neue Ersatz-PIN beantragen.
Gegenüber
den klassischen Kreditkarten muss man bei bargeldlosen Einkäufen
mit der Prepaid Kreditkarte nicht per Unterschrift die Zahlung
verifizieren, sondern ebenso per PIN wie beim Geldabheben. Das
schränkt in der Funktionalität eigentlich überhaupt
nicht ein; im Gegenteil könnte man auch der Meinung sein,
dass dadurch die Sicherheit bei den Prepaidkarten noch erhöht
wird, da man nur selbst die PIN weiß und somit kein anderer
per Unterschrift mit der eigenen Karte einkaufen gehen könnte.
Zudem haben die Prepaids keine Hochprägung der Kartennummer
und des Inhabers, so dass sie auch keine Anwendung bei den alten
Ritsch-Ratsch-Geräten finden können.
Bezüglich
der Kartengebühren sind die Prepaidkarten ein wenig teurer
als günstige
Kreditkarten, doch dafür erhält man sie eben ohne
Bonitätsprüfung selbst auch bei schlechter Bonität,
da sie nur über ein vorhandenes Guthaben funktionieren.
Henning Petrat
info (@) finanz-katalog.com
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