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Was
ein Kredit ist, wissen die meisten. Und viele haben bereits bei der
Haus- oder einer anderen Bank einen Kredit aufgenommen, um ein neues
Auto kaufen zu können, ein Haus zu bauen oder aber einen
anderen Wunsch zu finanzieren. Ein Darlehen ist der einfachste Weg, das
nötige Geld für solche Anschaffungen zu erhalten.
Doch wie hat sich der Kredit entwickelt, seit wann gibt es ihn und wie
sehen die gesetzlichen Richtlinien für die Aufnahme und
Vergabe von Krediten aus?
Den Wortstamm des heutigen Kredit-Begriffes bildet „Das auf
Treu und Glauben Anvertraute“, auf lateinisch
„creditum“. Darin steckt eine wesentlich Aussage:
Die des Vertrauens als Basis eines jeden Kredits. Schließlich
baut derjenige, der das Geld verleiht, darauf, dass der Kreditnehmer es
fristgerecht zurückzahlt. Ein großer
Vertrauensvorschuss war damals nötig, ohne die Sicherheiten,
die es heute in Form von Verträgen und Gesetzen gibt.
Kredite gab und gibt es in unterschiedlichen Formen. Eine, die schon
länger Bestand hat, ist das „Anschreiben
lassen“. Gerade im Einzelhandel und der Gastronomie wird
dieser Kredit häufig gewährt. Hat ein Kunde nicht
genug Geld dabei, notiert der Verkäufer den ausstehenden
Betrag. Beim nächsten Besuch oder sobald wieder genug Geld im
Portmonee ist, wird die Rechnung beglichen und die Notiz – ob
auf einem Bierdeckel oder Block – einfach gestrichen. Anders
läuft es bei der Pfandleihe als Kreditform. Wer Geld
benötigt, gibt etwas Wertvolles als Pfand und erhält
den Gegenwert in bar. Umgekehrt kann man gegen Bargeld den Gegenstand
später wieder auslösen. Ein Prinzip, das schon recht
alt und dennoch aktuell ist.
Einen Aufschwung erlebte das Kreditgeschäft in der Zeit um
1850. Kredite wurden von der produzierenden Industrie gewährt,
um den Absatz zu steigern. Sie entwickelte das System des Ratenkaufs
und etablierte es auf breiter Basis. Die Chancen, die eigene
Finanzierungsgesellschaften für das Geschäft bieten,
erkannte auch die Autoindustrie Anfang des 20. Jahrhunderts. In die
gleiche Kerbe schlugen später auch die
größeren Handelshäuser. Kredite
waren auf diese Weise an den Kauf einer bestimmten Ware gebunden. Das
änderte sich mit dem Barkredit, der als direktes Ergebnis
dieser Entwicklung betrachtet werden muss. Banken boten ihn erstmals
1960 an.
Ein Kredit,
gleich welcher Art, stellt immer ein Finanzgeschäft mit
Rückzahlung dar, das an eine Zinsvereinbarung gekoppelt ist.
Zurückgezahlt wird aufgrund der Zinsen mehr als man erhalten
hat. Geregelt werden die Höhe der Zinsen, die Laufzeit des
Kredites, die Rückzahlung, alle in Verbindung mit dem Darlehen
stehenden Gebühren und die Sicherstellung für den
Geldgeber in einem Kreditvertrag. Wie Kredite genau gehandhabt werden
müssen und dürfen, regelt das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB).
Enrico Wnendt
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