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Die Gesundheitsreform 2007

Am 1. April 2007 soll die Gesundheitsreform erstmal teilweise eingeführt werden. Inzwischen ist es eine Kompromisslösung der beiden große Parteien. Von einem großen Fortschritt und einem guten Gesetz für das deutsche Gesundheitswesen ist bei beiden Parteien die Rede. Das Ziel der Koalition mit der Gesundheitsreform ist es , mit dem Gesetz den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Dabei steht der Gesundheitsfonds im Mittelpunkt, der allerdings erst später eingeführt werden soll. Die gesetzlich Versicherten sollen zudem mehr Wahlmöglichkeiten bekommen die Versicherung zu wechseln. Ärzte, Apotheker die privaten Krankenversicherer protestieren allerdings gegen diese Gesundheitsreform auf breiter Fläche. Der Präsident der Bundesärztekammer warf der Regierung gar vor, die Öffentlichkeit bewusst zu täuschen. Die Protestaktionen gingen sogar so weit, dass die Rede von gefälschten Protestbriefen der privaten Krankenversicherer aus Kreisen der Regierung kommt. Die Ärzteschaft sieht in der geplanten Gesundheitsreform, ein echtes Versorgungsproblem. Dabei wird es immer weniger Fachärzte und Krankenhäuser geben, so die Ärzteschaft. In der privaten Krankenversicherung soll es nach der Gesundheitsreform auch Änderungen geben, wobei alles gleichmäßiger verteilt werden soll zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Es soll ein Basistarif eingeführt werden, der alle Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung enthält. Die private Krankenversicherung muss diesen Basistarif dann auch Arbeitslosen diesen Basistarif anbieten, sofern diese zuvor in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Zudem noch den Selbstständigen, die bisher keine Krankenversicherung haben. Diese können dann in der privaten Krankenversicherung den Basistarif abschließen ohne Gesundheitsprüfung . Der Höchstbeitrag liegt wie in der gesetzlichen bei 500 Euro, wobei die privaten Krankenversicherer den Arbeitslosen (Hilfsbedürftige) diesen Tarif für 250 Euro monatlich anbieten soll. Da auch dies noch zuviel ist und der Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit nur etwa 117 Euro monatlich ist ergibt dies eine Unterdeckung bei den Privaten. Zudem soll noch beschlossen werden, dass die private Krankenversicherung im Bereich des Basistarifes gewechselt werden kann und die Altersrückstellungen des Basistarifes mitgenommen werden dürfen. Diese ganzen Faktoren ohne Gesundheitsprüfung, Unterdeckung bei den Hilfsbedürftigen und die Mitnahme der Altersrückstellung kann oder besser wird sicherlich Beitragserhöhungen zur Folge haben.

Uwe Ulrich
u.ulrich (at) gmail.com

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