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Am 1. April
2007 soll die Gesundheitsreform erstmal teilweise eingeführt werden.
Inzwischen ist es eine Kompromisslösung der beiden große Parteien.
Von einem großen Fortschritt und einem guten Gesetz für das deutsche
Gesundheitswesen ist bei beiden Parteien die Rede. Das Ziel der
Koalition mit der Gesundheitsreform ist es , mit dem Gesetz den
Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Dabei
steht der Gesundheitsfonds im Mittelpunkt, der allerdings erst später
eingeführt werden soll. Die gesetzlich Versicherten sollen zudem
mehr Wahlmöglichkeiten bekommen die Versicherung zu wechseln. Ärzte,
Apotheker die privaten Krankenversicherer protestieren allerdings
gegen diese Gesundheitsreform auf breiter Fläche. Der Präsident
der Bundesärztekammer warf der Regierung gar vor, die Öffentlichkeit
bewusst zu täuschen. Die Protestaktionen gingen sogar so weit, dass
die Rede von gefälschten Protestbriefen der privaten Krankenversicherer
aus Kreisen der Regierung kommt. Die Ärzteschaft sieht in der geplanten
Gesundheitsreform, ein echtes Versorgungsproblem. Dabei wird es
immer weniger Fachärzte und Krankenhäuser geben, so die Ärzteschaft.
In der privaten Krankenversicherung soll es nach der Gesundheitsreform
auch Änderungen geben, wobei alles gleichmäßiger verteilt werden
soll zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Es soll ein
Basistarif eingeführt werden, der alle Leistungen ähnlich der
gesetzlichen Krankenversicherung enthält. Die private Krankenversicherung
muss diesen Basistarif dann auch Arbeitslosen diesen Basistarif
anbieten, sofern diese zuvor in der privaten Krankenversicherung
versichert waren. Zudem noch den Selbstständigen, die bisher keine
Krankenversicherung haben. Diese können dann in der privaten Krankenversicherung
den Basistarif abschließen
ohne Gesundheitsprüfung . Der Höchstbeitrag liegt wie in der
gesetzlichen bei 500 Euro, wobei die privaten Krankenversicherer
den Arbeitslosen (Hilfsbedürftige) diesen Tarif für 250 Euro monatlich
anbieten soll. Da auch dies noch zuviel ist und der Zuschuss von
der Bundesagentur für Arbeit nur etwa 117 Euro monatlich ist ergibt
dies eine Unterdeckung bei den Privaten. Zudem soll noch beschlossen
werden, dass die private Krankenversicherung im Bereich des Basistarifes
gewechselt werden kann und die Altersrückstellungen des Basistarifes
mitgenommen werden dürfen. Diese ganzen Faktoren ohne Gesundheitsprüfung,
Unterdeckung bei den Hilfsbedürftigen und die Mitnahme der Altersrückstellung
kann oder besser wird sicherlich Beitragserhöhungen zur Folge haben.
Uwe Ulrich
u.ulrich (at) gmail.com
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