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Mit einer Kapitallebensversicherung etwas für die Altersvorsorge tun

Als optimale Verbindung zwischen einer Risikoabsicherung und einem Sparplan kann man eine Kapitallebensversicherung bezeichnen. Als begünstigt gelten im Todesfalle des Versicherten die Hinterbliebenen und nach Ablauf der Versicherungszeit der Begünstigte selber. Steuerlich gesehen greifen bei dieser Versicherung dieselben Vergünstigungen wie bei der Risikolebensversicherung. Zusätzlich gilt der Vorteil, mit der ersparten Summe in Form von monatlichen Beiträgen, einen wichtigen Baustein für die Altervorsorge erworben zu haben, um auch später den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Garantiert wird vonseiten der Versicherer ein Mindestzins, mit dem nach Ablauf der Versicherungszeit die Summe errechnet wird. Zusätzlich werden, neben der garantierten Auszahlungssumme, auch noch Überschussanteile geltend gemacht, die von den Versicherungen in aller Regel aus drei Quellen erwirtschaftet werden: Zum einen handelt es sich dabei um die Zinserträge, die aktuell etwas fünf bis sieben Prozent der Sparsumme ausmachen, sowie die Risikoerträge aus Ausschüttungen, wenn beispielsweise weniger Versicherungsfälle vorliegen als statistisch erwartet und zum dritten kommen Ausschüttungen zum Tragen, wenn sich Verwaltungskosten als niedriger erweisen, als im Vorfeld geplant. Meist werden dann dem Versicherungsnehmer Kosterträge gutgeschrieben. Hier lohnt sich in jedem Falle ein Versicherungsvergleich, denn aufgrund der Konkurrenzsituation untereinander, bieten die Versicherer unterschiedliche Konditionen an. Gezahlt wird im Falle des Todes der versicherten Person und im Erlebensfalle nach Ablauf der festgelegten Versicherungslaufzeit. Voraussetzungen für diese Auszahlungen sind jedoch, dass Todesfälle aufgrund von Selbstmord oder falschen Angaben über den Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss zu einer empfindlichen Leistungsminderung beitragen können oder sogar zum Leistungsausfall führen. Ausgezahlt wird im Erlebensfall an die versicherte Person und im Todesfall, falls beim Vertragsabschluss keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, automatisch an die Erben. Um eventuelle Wertverluste der Verträge, die meist über mehrere Jahrzehnte laufen, aufzufangen, gibt es die Möglichkeit, mit einer so genannten Dynamik Beiträge und Leistungen jährlich automatisch erhöhen zu lassen. Bereits beim Abschluss eines Versicherungsvertrages kann eine solche dynamische Anpassung vereinbart werden und ein festgelegter Prozentsatz wird zugrunde gelegt.

Robert Jacobi
robert-jacobi (at) gmx.de


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