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Als optimale
Verbindung zwischen einer Risikoabsicherung und einem Sparplan kann
man eine Kapitallebensversicherung bezeichnen. Als begünstigt gelten
im Todesfalle des Versicherten die Hinterbliebenen und nach Ablauf
der Versicherungszeit der Begünstigte selber. Steuerlich gesehen
greifen bei dieser Versicherung dieselben Vergünstigungen wie bei
der Risikolebensversicherung. Zusätzlich gilt der Vorteil, mit der
ersparten Summe in Form von monatlichen Beiträgen, einen wichtigen
Baustein für die Altervorsorge erworben zu haben, um auch später
den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Garantiert wird vonseiten
der Versicherer ein Mindestzins, mit dem nach Ablauf der Versicherungszeit
die Summe errechnet wird. Zusätzlich werden, neben der garantierten
Auszahlungssumme, auch noch Überschussanteile geltend gemacht, die
von den Versicherungen
in aller Regel aus drei Quellen erwirtschaftet werden: Zum einen
handelt es sich dabei um die Zinserträge, die aktuell etwas fünf
bis sieben Prozent der Sparsumme ausmachen, sowie die Risikoerträge
aus Ausschüttungen, wenn beispielsweise weniger Versicherungsfälle
vorliegen als statistisch erwartet und zum dritten kommen Ausschüttungen
zum Tragen, wenn sich Verwaltungskosten als niedriger erweisen,
als im Vorfeld geplant. Meist werden dann dem Versicherungsnehmer
Kosterträge gutgeschrieben. Hier lohnt sich in jedem Falle ein Versicherungsvergleich,
denn aufgrund der Konkurrenzsituation untereinander, bieten die
Versicherer unterschiedliche Konditionen an. Gezahlt wird im Falle
des Todes der versicherten Person und im Erlebensfalle nach Ablauf
der festgelegten Versicherungslaufzeit. Voraussetzungen für diese
Auszahlungen sind jedoch, dass Todesfälle aufgrund von Selbstmord
oder falschen Angaben über den Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss
zu einer empfindlichen Leistungsminderung beitragen können oder
sogar zum Leistungsausfall führen. Ausgezahlt wird im Erlebensfall
an die versicherte Person und im Todesfall, falls beim Vertragsabschluss
keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, automatisch an die
Erben. Um eventuelle Wertverluste der Verträge, die meist über mehrere
Jahrzehnte laufen, aufzufangen, gibt es die Möglichkeit, mit einer
so genannten Dynamik Beiträge und Leistungen jährlich automatisch
erhöhen zu lassen. Bereits beim Abschluss eines Versicherungsvertrages
kann eine solche dynamische Anpassung vereinbart werden und ein
festgelegter Prozentsatz wird zugrunde gelegt.
Robert Jacobi
robert-jacobi (at) gmx.de
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