|
Das aktuelle
System der Krankenversicherung in Deutschland regelt, dass nur ein
bestimmter Personenkreis berechtigt ist sich bei einer privaten
Krankenkasse zu versichern. Berechtigt sind Besserverdienende, Beamte/Richter
oder andere Beihilfeberechtigte und Selbständige sowie Freiberufler.
Diese Personen haben die freie Wahl und können selbst entscheiden
ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern
oder eine private
Krankenversicherung abschließen. Etwa 10% der Personen in Deutschland
sind in der PKV, alle anderen
sind entweder gesetzlich versichert oder es besteht gar keine Krankenversicherung.
Das bedeutet aber nicht, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse
keine Möglichkeit haben eine bessere gesundheitliche Versorgung
für sich und deren Familie sicherzustellen. Grundsätzlich hat jeder
Kassenpatient die Möglichkeit die Leistungen seiner Krankenversicherung
auf das Niveau eines Privatversicherten zu bringen. Im Rahmen einer
Zusatzversicherung
können individuelle Leistungen vereinbart werden. Ambulante und
stationäre Tarife oder ergänzende Zusatzversicherungen machen es
möglich, das auch der gesetzlich Krankenversicherte die gesundheitliche
Versorgung erhält die er braucht. Der für eine Krankenzusatzversicherung
zu zahlende Beitrag ergibt sich wie bei der privaten
Krankenversicherung aus den versicherten Leistungen und der
versicherten Person. Jeder Vertrag wird individuell abgeschlossen.
Die Versicherungsgesellschaft kann es auch ablehnen jemanden zu
versichern.
Markus Heck
markusheck (at) web.de
|