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Patienten zweiter Klasse?

Das aktuelle System der Krankenversicherung in Deutschland regelt, dass nur ein bestimmter Personenkreis berechtigt ist sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Berechtigt sind Besserverdienende, Beamte/Richter oder andere Beihilfeberechtigte und Selbständige sowie Freiberufler. Diese Personen haben die freie Wahl und können selbst entscheiden ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Etwa 10% der Personen in Deutschland sind in der PKV, alle anderen sind entweder gesetzlich versichert oder es besteht gar keine Krankenversicherung. Das bedeutet aber nicht, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse keine Möglichkeit haben eine bessere gesundheitliche Versorgung für sich und deren Familie sicherzustellen. Grundsätzlich hat jeder Kassenpatient die Möglichkeit die Leistungen seiner Krankenversicherung auf das Niveau eines Privatversicherten zu bringen. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können individuelle Leistungen vereinbart werden. Ambulante und stationäre Tarife oder ergänzende Zusatzversicherungen machen es möglich, das auch der gesetzlich Krankenversicherte die gesundheitliche Versorgung erhält die er braucht. Der für eine Krankenzusatzversicherung zu zahlende Beitrag ergibt sich wie bei der privaten Krankenversicherung aus den versicherten Leistungen und der versicherten Person. Jeder Vertrag wird individuell abgeschlossen. Die Versicherungsgesellschaft kann es auch ablehnen jemanden zu versichern.

Markus Heck
markusheck (at) web.de

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