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Die
freie Wahl, ob gesetzliche oder private Krankenversicherung
in der Bundesrepublik Deutschland nach aktueller Gesetzeslage nicht
jeder. Dieses Recht genießt zurzeit nur, wer sein Geld als
Selbständiger, Freiberufler oder aber als Beamter wie etwa
Polizisten oder Richter verdient. Arbeiter und Angestellte
können die Art der Krankenversicherung wählen, sofern
ihr Bruttojahreseinkommen mindestens 47.000 Euro beträgt.
Alle, die unter diese Bemessungsgrenze fallen, haben dennoch die
Möglichkeit zumindest in Teilen von dem besseren
Leistungsumfang der Privaten Krankenkassen (PKV) zu profitieren. Dazu
ist eine Zusatzversicherung zur bestehenden gesetzlichen
Krankenversicherung nötig. Die Bereiche, die mit einer solchen
zusätzlichen Police abgedeckt werden sollen, kann jeder frei
für sich aussuchen. Das gilt zum Beispiel für den
Zahnersatz, Sehhilfen oder aber den Aufenthalt in einer Klinik.
Angesichts der Kürzungen, die bei den gesetzlichen Kassen in
regelmäßigen Abständen vermeldet werden,
sind Zusatzversicherungen durchaus sinnvoll. Vor allem aber
können sie eine Menge Geld sparen, sollte es zum Ernstfall
kommen.
Das Geld im Sinne der monatlichen Versicherungsbeiträge und
ihrer Bemessung macht auch den größten Unterschied
zwischen den beiden Anbietern aus. Elf bis 13 Prozent des Bruttolohns
kassieren die gesetzlichen Kassen von ihren Mitgliedern. Da sie auf das
Solidaritätsprinzip bauen, hat jeder den Anspruch auf die
gleichen Leistungen. Die Marktwirtschaft und ihre Gesetze sind die
Basis für die Arbeit der privaten Krankenversicherer. Die
Leistung, die vom Kunden gewünscht wird, muss auch bezahlt
werden. Somit errechnet sich die Prämie aus dem gebuchten
Leistungsspektrum, dem Alter des Kunden und seinen gesundheitlichen
Risiken. Raucher oder Personen mit starkem Übergewicht
müssen bei den PKV tiefer in die Taschen greifen. Wie hoch die
Beiträge der privaten Anbieter von Fall zu Fall sind, sollte
durch einen genauen Vergleich ermittelt werden. Da die
Beitragsgestaltung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist, liegt hier
ein nicht zu unterschätzendes Sparpotential. Das sollte
allerdings nicht zu Lasten des Service und der Zuverlässigkeit
gehen.
Der größte Vorteil, den man als Kunde einer privaten
Krankenkasse genießt, ist der größere
Leistungsumfang und die Möglichkeit, den Versicherungsschutz
ganz nach Bedarf zusammenstellen zu können. Teile des
Leistungskataloges, die gerne genommen werden und teils schon zum
Standard der PKV gehören, sind die Behandlung durch den
Chefarzt und die Unterbringung in einem Einzel- oder auch Doppelzimmer.
Wer diese Vorteile für sich in Anspruch nimmt, muss allerdings
damit rechnen, dass sich die Prämien aufgrund der allgemeinen
Entwicklung auf dem medizinischen und gesundheitspolitischen Sektor
nach oben entwickeln und die Versicherung mit zunehmendem Alter teurer
wird. Und solange die Gesetze nicht geändert werden, ist der
Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse
nicht möglich.
Enrico Wnendt
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