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Der Sparerfreibetrag
gibt an, bis zu welcher Höhe Anleger und Sparer Zinserträge steuerfrei
vereinnahmen können. Die meisten kennen den Sparerfreibetrag zumindest
indirekt, denn bei jeder Eröffnung eines Girokontos bekommt der
Kunde einen so genannten Freistellungsauftrag, in den er die Höhe
des für dieses Konto geltenden Sparerfreibetrages einträgt. Wenn
Sie mehrere Depots, Konten und andere Formen der Geldanlage haben,
ist es wichtig, dass Sie, bevor Sie ein weiteres kostenloses
Konto eröffnen, überprüfen, ob Sie noch Spielraum innerhalb
Ihres Sparerfreibetrages haben oder ob Sie bereits vorhandene
Aufträge neu aufteilen müssen. Die Höhe dieses Freibetrages wird
ab 2007 halbiert und beträgt dann nur noch 750 Euro für Ledige
und 1500 Euro für Verheiratete. Das heißt, Sie müssen entweder
Ihre vorhandenen Freistellungsaufträge von Hand anpassen oder
aber Ihre Bank erledigt dies automatisch für Sie. Hier sollten
Sie sich auf jeden Fall im Voraus bei der Bank erkundigen, welche
Vorgehensweise gewählt wird. Egal wie Sie die Freibeträge auf
verschiedene Konten und Depots verteilen, einen Teil sollten Sie
auf jeden Fall für Ihr Girokonto reservieren, denn besonders bei
einem Online
Girokonto gibt es inzwischen so hohe Guthabenzinsen, dass
es unsinnig wäre, einen Teil davon erst abführen zu lassen, um
sie sich dann im Zuge der Einkommenssteuererklärung zurückzuholen.
Der Teil der Zinseinnahmen, der über die gestellten Freibeträge
hinausgeht oder für den kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird
mit einer Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags
von 5,50% belegt. Diese Steuer wird von den Banken und Sparkassen
direkt ans Finanzamt abgeführt und kann dann erst im Rahmen der
persönlichen Steuererklärung zurückgefordert werden. Überprüfen
Sie also auf jeden Fall vorhandene Freistellungsaufträge für Girokonten
und Depots und passen Sie diese gegebenenfalls der neuen Situation
an.
Daniel Franke
info
(at) online-girokonto.net
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