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Der Sparerfreibetrag ab 2007

Der Sparerfreibetrag gibt an, bis zu welcher Höhe Anleger und Sparer Zinserträge steuerfrei vereinnahmen können. Die meisten kennen den Sparerfreibetrag zumindest indirekt, denn bei jeder Eröffnung eines Girokontos bekommt der Kunde einen so genannten Freistellungsauftrag, in den er die Höhe des für dieses Konto geltenden Sparerfreibetrages einträgt. Wenn Sie mehrere Depots, Konten und andere Formen der Geldanlage haben, ist es wichtig, dass Sie, bevor Sie ein weiteres kostenloses Konto eröffnen, überprüfen, ob Sie noch Spielraum innerhalb Ihres Sparerfreibetrages haben oder ob Sie bereits vorhandene Aufträge neu aufteilen müssen. Die Höhe dieses Freibetrages wird ab 2007 halbiert und beträgt dann nur noch 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für Verheiratete. Das heißt, Sie müssen entweder Ihre vorhandenen Freistellungsaufträge von Hand anpassen oder aber Ihre Bank erledigt dies automatisch für Sie. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall im Voraus bei der Bank erkundigen, welche Vorgehensweise gewählt wird. Egal wie Sie die Freibeträge auf verschiedene Konten und Depots verteilen, einen Teil sollten Sie auf jeden Fall für Ihr Girokonto reservieren, denn besonders bei einem Online Girokonto gibt es inzwischen so hohe Guthabenzinsen, dass es unsinnig wäre, einen Teil davon erst abführen zu lassen, um sie sich dann im Zuge der Einkommenssteuererklärung zurückzuholen. Der Teil der Zinseinnahmen, der über die gestellten Freibeträge hinausgeht oder für den kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird mit einer Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,50% belegt. Diese Steuer wird von den Banken und Sparkassen direkt ans Finanzamt abgeführt und kann dann erst im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zurückgefordert werden. Überprüfen Sie also auf jeden Fall vorhandene Freistellungsaufträge für Girokonten und Depots und passen Sie diese gegebenenfalls der neuen Situation an.

Daniel Franke
info (at) online-girokonto.net

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