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Die Zusatzversicherung für Zahnersatz

Seit dem 1. Januar 2005 im Zuge der Gesundheitsreform zahlen die Krankenkassen nur noch Festzuschüsse zu den Kosten von Zahnersatz. Dadurch haben sich die Eigenanteilskosten für Zahnersatz und auch für Zahnbehandlungen deutlich erhöht und dies trotz gestiegener Krankenkassenbeiträge. Um diesen Eigenkostenanteil zu senken, bieten private Krankenversicherungen eine private Krankenzusatzversicherung als Zahnzusatzversicherung an. Bei einer überaus guten Zahngesundheit, kann es sein, dass sich so eine Versicherung nicht rechnet. Bei wem jedoch eine Parodontose vorliegt, wer viele wurzelbehandelte Zähne oder viele stark gefüllte Zähne hat, für den ist eine Zusatzversicherung sinnvoll, denn in diesen Fällen ist mit späterem Zahnersatz zu rechnen. Meist werden private Krankenkassen ein Zahngutachten angefordern bzw. es wird im Antrag nach dem Zustand der Zähne gefragt. Dies hat zur Folge, dass man bei sehr schlechten Zähnen eine Ablehnung durch die private Krankenversicherung erhält oder aber die Beiträge zu dieser Versicherung extrem hoch sind. Wie bei den Beiträgen gibt es auch Unterschiede im Bereich der Leistungen und wer sich für eine Zahnzusatzversicherung entschließt sollte die Leistungen und Beiträge der einzelnen Versicherungen gründlich vergleichen. Dabei sollten sie die Leistungen für Zahnersatz im allgemeinen, für Implantate, Inlays usw. beachten. Manche private Krankenversicherungen bieten einen bestimmten prozentualen Zuschuss zur Rechnung, andere knüpfen an die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen an. Sicherlich ist der prozentuale Zuschuss sinnvoller, da man die Entwicklung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht vorhersagen kann.

Autor: Ralf Eppmann
Email: r.eppmann (at) gmx.de


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