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Seit dem 1.
Januar 2005 im Zuge der Gesundheitsreform zahlen die Krankenkassen
nur noch Festzuschüsse zu den Kosten von Zahnersatz. Dadurch haben
sich die Eigenanteilskosten für Zahnersatz und auch für Zahnbehandlungen
deutlich erhöht und dies trotz gestiegener Krankenkassenbeiträge.
Um diesen Eigenkostenanteil zu senken, bieten private Krankenversicherungen
eine private Krankenzusatzversicherung
als Zahnzusatzversicherung an. Bei einer überaus guten Zahngesundheit,
kann es sein, dass sich so eine Versicherung nicht rechnet. Bei
wem jedoch eine Parodontose vorliegt, wer viele wurzelbehandelte
Zähne oder viele stark gefüllte Zähne hat, für den ist eine Zusatzversicherung
sinnvoll, denn in diesen Fällen ist mit späterem Zahnersatz zu rechnen.
Meist werden private
Krankenkassen ein Zahngutachten angefordern bzw. es wird im
Antrag nach dem Zustand der Zähne gefragt. Dies hat zur Folge, dass
man bei sehr schlechten Zähnen eine Ablehnung durch die private
Krankenversicherung erhält oder aber die Beiträge zu dieser
Versicherung extrem hoch sind. Wie bei den Beiträgen gibt es auch
Unterschiede im Bereich der Leistungen und wer sich für eine Zahnzusatzversicherung
entschließt sollte die Leistungen und Beiträge der einzelnen Versicherungen
gründlich vergleichen. Dabei sollten sie die Leistungen für Zahnersatz
im allgemeinen, für Implantate, Inlays usw. beachten. Manche private
Krankenversicherungen bieten einen bestimmten prozentualen Zuschuss
zur Rechnung, andere knüpfen an die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
an. Sicherlich ist der prozentuale Zuschuss sinnvoller, da man die
Entwicklung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht
vorhersagen kann.
Autor: Ralf Eppmann
Email: r.eppmann (at) gmx.de
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