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Haltung von Haustieren in der Mietwohnung

Laut dem Gesetzgeber dürfen ohne weiteres Katzen und Hunde in einer Mietwohnung gehalten werden, solange diese in einer angemessenen Zahl im Verhältnis zur Größe der Wohnung sind. Sie brauchen bei dem Vermieter keine schriftliche Erlaubnis einfordern, solange durch die Haltung des Haustiers keine Belästigung wie beispielsweise eine Geruchsbelästigung oder eine Verstopfung der Toilette durch Katzenstreu passiert. Wenn der Vermieter im Mietvertrag festlegt, dass eine schriftliche Erlaubnis zwingend nötig ist für die Haltung einer Katze oder eines Hundes ist dieser Bereich des Mietvertrages unwirksam. Selbst ein ausdrückliches Verbot im Mietvertrag ist unwirksam, solange keine Belästigung von dem Tier ausgeht. Derzeitige Gerichtsurteile besagen, dass eine Katze bzw. ein Hund zum normalen wohnen dazu gehört und somit vom Vermieter und anderen Mietparteien geduldet werden muss. Da sich diese Rechtslage durchgehend ändert, sollten Sie für weiterführende Informationen bei Ihrem Mieterverein nachfragen. Diese helfen Ihnen bestimmt gerne weiter. So wird Ihr Dasein mit Ihrem Haustier zu keinem bösen erwachen kommen.

Christian Schmidt
info (at) heimtierheim.de



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