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Laut dem Gesetzgeber dürfen ohne weiteres Katzen
und Hunde in einer Mietwohnung gehalten werden, solange diese
in einer angemessenen Zahl im Verhältnis zur Größe der Wohnung
sind. Sie brauchen bei dem Vermieter keine schriftliche Erlaubnis
einfordern, solange durch die Haltung des Haustiers keine Belästigung
wie beispielsweise eine Geruchsbelästigung oder eine Verstopfung
der Toilette durch Katzenstreu
passiert. Wenn der Vermieter im Mietvertrag festlegt, dass eine
schriftliche Erlaubnis zwingend nötig ist für die Haltung einer
Katze oder eines Hundes ist dieser Bereich des Mietvertrages unwirksam.
Selbst ein ausdrückliches Verbot im Mietvertrag ist unwirksam,
solange keine Belästigung von dem Tier ausgeht. Derzeitige Gerichtsurteile
besagen, dass eine Katze bzw. ein Hund
zum normalen wohnen dazu gehört und somit vom Vermieter und anderen
Mietparteien geduldet werden muss. Da sich diese Rechtslage durchgehend
ändert, sollten Sie für weiterführende Informationen bei Ihrem
Mieterverein nachfragen. Diese helfen Ihnen bestimmt gerne weiter.
So wird Ihr Dasein mit Ihrem Haustier zu keinem bösen erwachen
kommen.
Christian Schmidt
info (at) heimtierheim.de
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