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Eine Reisegewerbetätigkeit
wird lt. Gewerbeordnung dann ausgeübt, wenn man mit einer oder
mehreren Betriebsstätten, die in Aufmachung und Gestaltung volksfesttypisch
sind, an wechselnden Orten Volksfeste, Jahrmärkte und ähnliche
Veranstaltungen
beschickt. Es handelt sich dabei um Verkaufs- und Fahrgeschäfte,
Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schieß- und Ausspielungsgeschäfte
sowie Imbiss
und Ausschank. Gewerbetreibende, deren Tätigkeit die zuvor
genannten Kriterien erfüllt, nennt man Schausteller.
Circa 120 Tage jährlich entfallen auf die Saison, wozu man allerdings
noch Tage für Aufbau, Abbau und Transporte
rechnen muss. Dabei werden durchschnittlich nahezu 20 verschiedene
Veranstaltungen beschickt, und zwar beginnend im Frühjahr bis
in die Vorweihnachtszeit. Weihnachtsmärkte helfen, finanzielle
Engpässe, die in der Winterpause entstehen, zu überbrücken.
Zum Erreichen der verschiedenen Veranstaltungsorte legen Schausteller
mit ihren Geschäften rund 5.000 Kilometer je Saison zurück,
wobei sie fast ausschließlich auf bundesdeutschen Straßen unterwegs
sind. Containerverladung und Transport mit der Bahn kommen aus
Kostengründen nur für große Fahrgeschäfte in Betracht. Während
der Saison werden meist zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, da
die im Schaustellergewerbe tätigen Betriebe meist Familienbetriebe
sind, die die Fülle an Arbeit kaum bewältigen können. Dabei dürfen
wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden.
Zudem müssen die Schausteller sich - um Gegensatz zu ortsansässigen
Firmen - stets um einen Standplatz bemühen. Hier entstehen natürlich
noch weitere Kosten wie Standgebühr, Genehmigungsgebühr, Anschluss-
und Verbrauchskosten. Aber auch Kosten für Transport und Personal
müssen berücksichtigt werden. Letztendlich ist auch klar, dass
Anschaffung und Instandhaltung der Fahrzeuge
und Geschäftsausstattung Kosten verursachen, welche bei den Kalkulationen
Berücksichtigung finden müssen.
Problematisch ist für viele Schausteller auch die Absicherung
des Alters. Längst kann man sich nicht mehr darauf verlassen,
dass die Kinder die mühsam geführten Betriebe übernehmen und zum
Unterhalt der Eltern beitragen. Viele Schausteller üben bereits
eine Nebenerwerbstätigkeit aus, um den aktuellen Lebensstandard
für das Alter zu sichern.
Heinz Wiedow
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