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Artikel » Geldanlagen Gebührenfreies Girokonto | Das Wort „Giro“ stammt der italienischen Sprache ab und bedeutet wörtlich übersetzt „Kreis“. Girokonten sind Konten bei Kreditinstituten, die für den Zahlungsverkehr zuständig sind, das bedeutet, es können Beträge auf das Konto übertragen und wieder davon abgebucht werden, letzteres ist entweder durch eine Überweisung des Inhabers des Kontos oder durch eine Lastschrift eines Dritten nach Zustimmung des Kontobesitzers möglich. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen Konten für den privaten und den geschäftlichen Gebrauch. Für Girokonten zahlt wird in der Regel eine monatliche Girokonto-Gebühr gezahlt, die Höhe dieser Gebühr wird anhand des Alters des Kontobesitzers und an dem geleisteten Service des Kreditinstitutes festgelegt. Es gibt Banken, die mittlerweile unter bestimmten Bedingungen auch gebührenfreie Girokonten anbieten, weil diese Konten eine wichtige Stütze und Einnahmequelle für die Kreditinstitute darstellen. Die Banken nutzen zum Beispiel Informationen über die Zahlungsvorgänge des Kunden, um diesem zum Beispiel unter anderem eine Lücke in seinem Versicherungssystem aufzeigen zu können. Daraus versprechen sich die Banken natürlich ein zusätzliches, lukratives Geschäft, das die Kunden bei den Banken abschließen werden. Gebührenfreie Girokonten gibt es in den meisten Fällen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne großes Einkommen. Die Bank verfolgt das Ziel, junge Menschen mit Hilfe eines gebührenfreien Girokontos langfristig als potentielle Kunden an das Kreditinstitut zu binden, was in den meisten Fällen auch gelingt. Girokonten sind im Gegensatz zu vielen anderen Konten nicht an bestimmte Größenordnungen in Bezug auf die Beträge gebunden, denn jedem Bürger, egal wie hoch das Einkommen ist, steht ein Girokonto zu, da dies häufig eine Voraussetzung für eine berufliche Anstellung, Wohnung und den Übertrag von sozialen Leistungen ist, was die Gesellschaft fordert. Im Gegensatz zu den Sparkassen haben private Kreditinstitute jedoch nicht die Pflicht (die gesetzlich vorgeschrieben ist), jedem Bürger ein Girokonto einzuräumen. Vor der Eröffnung eines Girokontos werden durch die Abfrage der Schufa-Einträge negative Einträge, wie zum Beispiel nicht gezahlte Kredite, Haftbefehle und andere Sachen überprüft und im Optimalfall ausgeschlossen.
| | | 05.12.2007 21:40:07 von |
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