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Wie gründet man einen Verein?

Haben sich mehrere Personen zusammen gefunden, die den gleichen Interessen nachgehen und sich regelmäßig treffen, entsteht oft ein Verein.

Aber wie genau wird ein Verein gegründet?
Zunächst werden von den Gründungsmitgliedern Regel für den Verein aufgestellt. Diese werden als Satzung niedergelegt. In der Gründungsversammlung werden die Regeln mit den Mitgliedern besprochen und angenommen, eventuell geändert. Wurde die Satzung für den Verein angenommen, so müssen mindestens 7 Personen diese Satzung unterschreiben.

In dieser Satzung müssen enthalten sein: Der Name, der Sitz, die Eintragungsabsicht und der Zweck des Vereines. Weiterhin sollten Eintritt und Austritt beschrieben sein, wer im Vorstand ist, die Beiträge für den Verein und andere zusätzliche Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Für die Gründungsversammlung muss ein Protokoll geschrieben werden, der über Ort und Datum, sowie über Beschlüsse, etc. Auskunft gibt.
Außerdem muss der gesamte Vorstand mit Namen, Beruf und Wohnsitz, so wie Geburtsdatum angegeben sein.

Dann kann der Verein beim örtlichen Amtgericht im Vereinsregister eingetragen werden. Die schriftliche Anmeldung muss die Urschrift und 2 Abschriften der Satzung enthalten. Außerdem eine Abschrift des Gründerprotokolls mit der Wahl des Vorstandes und eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung. Alle Vorstandsmitglieder müssen diese Anmeldung unterschreiben. Diese Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt sein.

Sämtliche Kosten die für die Eintragung im Vereinsregister durch das örtliche Amtsgericht entstehen, werden aus der Vereinskasse bezahlt. Für die Vereinskasse wurde in der Gründungsversammlung ein Kassenwart gewählt, der über sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch führt.

Ist der Verein offiziell im Vereinsregister eingetragen, so ist er rechtsfähig. Das heißt: Der Verein (vertreten durch den Vorstand) darf Vermögen erwerben, der Verein darf klagen, aber auch verklagt werden, der Verein darf Verträge abschließen und als Erbe eingesetzt werden.
Der Verein ist also eine juristische Persönlichkeit. Für Haftungen der Mitglieder ist im Allgemeinen das Vereinsvermögen zuständig.

Anders ist es bei Vereinen, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind.
Hier ist der Verein keine juristische Person. Alle Mitglieder des Vereins haften für die eventuell entstehenden Vereinsschulden selbst.

07.02.2007 18:43:32 von vereine
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