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Artikel » Recht Die Kündigung im Arbeitsrecht | Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt für nahezu jeden Menschen einen gravierenden Einschnitt in der persönlichen Lebensplanung dar. Unproblematisch mag es noch sein, wenn man selber die Arbeitsstelle kündigt, weil man einen anderen Job gefunden hat oder sich eine persönliche Auszeit nehmen will. Ganz anders schaut es allerdings aus, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Hier wird oftmals die eigene Existenz und oft genug auch die Existenz der eigenen Familie gefährdet. Es ist daher kein Wunder, dass Kündigungen im Arbeitsrecht zu den umstrittensten Themen überhaupt gehören. Nachdem das Wirtschaftsleben in Deutschland im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft geregelt ist, verwundert es nicht, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber nicht schrankenlos möglich ist. Vielmehr definieren die Gesetze im Arbeitsrecht genaue Vorgaben, die bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung einzuhalten sind. Da ist zunächst auf die Fristen hinzuweisen, die der Arbeitgeber bei einer Kündigung einzuhalten hat. So beträgt für eine Kündigung die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat. Hat es zwölf Jahre bestanden, dann beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats. Dem Auftraggeber ist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung also verwehrt, den Arbeiter von heute auf Morgen auf die Strasse zu setzen. Eine sofortige Trennung vom Arbeiter ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung gegeben war. Neben der Einhaltung der Fristen hat der Arbeitgeber aber im Rahmen einer ordentlichen Kündigung noch eine weitere Hürde zu nehmen. Die Kündigung muss nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes auch sozial gerechtfertigt sein.
| | | 23.11.2007 18:08:13 von |
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