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Scheidung und Unterhalt

Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Besseres findet. Dieser alte Spruch wird vielen Eheleuten im Kopf herumgeistern, wenn man nach einigen Jahren im Alltag merkt, dass man vielleicht doch nicht so ganz zusammenpasst, wie man noch am Tag der Hochzeit den Eindruck hatte. Viele Ehen schleppen sich aus Vernunftsgründen oder auch der Kinder wegen mehr schlecht als recht durch. Wenn der Druck allerdings zu groß wird, die wechselseitigen Enttäuschungen immer mehr zu wechselseitiger Ablehnung führen, dann ist für viele der Tag gekommen, über eine Scheidung nachzudenken. Bevor man sich zu einem solch schwerwiegenden Entschluss entscheidet, bietet es sich an, sich oder dem Lebenspartner zunächst einmal eine Auszeit zu gönnen. Das Gesetz in Deutschland sieht ohnehin vor, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn die Ehepartner ein so genanntes Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Die Lebensgemeinschaft der Eheleute darf für ein ganzes Jahr nicht mehr bestanden haben, sonst gibt es in aller Regel keine Scheidung. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für die Fälle vor, bei denen eine unzumutbare Härte vorliegt. In diesen Fällen kann ein Ehepartner beantragen, dass die Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden wird. Wenn ein Ehepartner gegen den anderen beispielsweise gewalttätig geworden ist, dann ist es keinem zumutbar, noch ein Jahr bis zur Scheidung zu warten. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sind zahllose Fragen zu klären, die erfahrungsgemäß sehr konfliktträchtig sind. Die Konflikte können dabei aus emotionalen Gründen entstehen, wenn es zum Beispiel um die Frage geht, wer das Sorgerecht für das oder die gemeinsamen Kinder erhält. Auch sehr emotional sind oft Verhandlungen rund um das große Thema Unterhalt. Wer wem wie viel und für wie lange Unterhalt zu zahlen hat, darüber gehen die Vorstellungen der Beteiligten oft sehr auseinander.

26.11.2007 20:31:08 von Avocado
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