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Prädikatsexamen

Bei der Einstellung von Juristen spielt die Examensnote selbst viele Jahre nach dem erfolgreichen zweiten Staatsexamen eine herausragende Rolle.

Die Notenspanne in Jura reicht von 0 bis 18 Punkten (18 ist das höchste). Über die Unwägbarkeiten bei der Bewertung von juristischen
Prüfungen und die Unterschiede innerhalb verschiedener Bundesländer soll hier nicht weiter berichtet werden.

In der Praxis sind zwei Punktzahlen bedeutend. Ab der Note 4,0 hat ein Kandidat die Prüfung bestanden. Mit zwei juristischen Staatsexamina mit 4,0 Punkten darf jemand in Deutschland Rechtsanwalt oder Richter werden.

Ab 9,0 Punkten spricht man vom Prädikat oder auch der sogenannten Richternote. Dies hat den Hintergrund, dass der geringe Anteil an Kandidaten,
die diese Note erreichen, traditionell bevorzugt als Richter, Staatsanwalt oder Beamter eingestellt wird. Auch in den Großkanzleien und mittlerweile auch in vielen mittleren Kanzleien werden in Stellenanzeigen hauptsächlich Kandidaten mit Prädikatsexamen gesucht.

Einige schwächere Kandidaten versuchen teilweise ein "kleines Prädikat" bei einer niedrigeren Punktzahl anzusiedeln. So etwas gibt es jedoch nicht.
Rechtsanwalt Thomas Papenmeier

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20.03.2007 22:51:14 von SquadStein
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