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Artikel » Recht Thema: Kündigung | Viele Konflikte im Alltag lassen sich nur noch mit anwaltlichem Beistand oder vor Gericht lösen. Auch das Arbeitsrecht führt Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer häufiger in einen Rechtsstreit. In arbeitsrechtlichen Fragen entscheiden sich Mandanten am besten für einen Rechtsanwalt Leipzig, der als Fachanwalt für das Arbeitsrecht tätig ist. Fachanwälte haben sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert und bringen in ihrem Metier ausreichend Erfahrung mit. Besonders häufig kommt es im Falle einer Kündigung zu einem Rechtsstreit. Eine Kündigung in Schriftform ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag aber grundsätzlich nicht notwendig: Hier endet der Arbeitsvertrag automatisch mit dem vertraglich vereinbarten Datum. Wenn ein befristeter Vertrag zur Vertretung bei Krankheit oder Schwangerschaft aufgesetzt wurde, gilt er als zweckgebundener, befristeter Vertrag und endet mit der Wiederkehr des jeweiligen Arbeitnehmers in den Betrieb. Eine fristlose Kündigung ist hingegen an bestimmte Ausnahmefälle gebunden und kann durch den Arbeitgeber nicht ohne ausreichende Begründung ausgesprochen werden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt in den meisten Fällen aus betrieblichen Gründen keine Weiterbeschäftigung eines unbefristet eingestellten Mitarbeiters vor. Oft spricht in diesem Fall die schlechte Auftragslage oder die kritische Wirtschaftslage des Unternehmens gegen eine Weiterbeschäftigung im jeweiligen Unternehmen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist jedoch zu prüfen, ob der Mitarbeiter nicht für eine andere, freie Stelle im Unternehmen geeignet ist. Mitarbeiter sollten, wenn sie bei drohender betriebsbedingter Kündigung gern im Unternehmen bleiben möchten, ihrem Chef den Vorschlag unterbreiten, an Umschulungen und Weiterbildungen interessiert zu sein. Wenn andere Stellen im Unternehmen frei sind, könnte sich auf dieser Basis eine Weiterbeschäftigung trotz Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes ergeben.
| | | 12.04.2010 12:00:56 von |
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