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Schutz durch den Abschluss einer Reiseversicherung

Die Reiseversicherung soll die Kosten für unvorhergesehene Ereignisse absichern.
Viele Reiseveranstalter bieten hierfür einen Komplett-Schutz, der sowohl den Rücktritt von der Reise versichert als auch die Kosten bei Krankheit oder Unfall. Auch das Gepäck wird versichert, sofern dieses auf der Reise verschwindet oder gestohlen wird.
Eine Reiseversicherung sollte auf jeden Fall den Abbruch einer Reise versichern. Viele Ereignisse können solch einen Abbruch nötig machen, zum Beispiel ist dies ein Todesfall in der Familie. Muss die Reise abgebrochen werden, erstattet die Versicherung die Kosten für die vorzeitige Rückreise sowie die Differenz des Hotelpreises für die nicht in Anspruch genommene Reisezeit.
Ein weiteres Muss bei der Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten der ambulanten Arztbehandlung sowie die der Medikamente. Auch wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig wird, werden die Kosten hierfür bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Dieser Betrag sollte vor Abschluss der Versicherung in den Vertragsbedingungen eingesehen werden. In einigen Fällen zahlt die Versicherung auch ein Krankenhaustagegeld. Ist sogar der Rücktransport nach Hause notwendig, der in schweren Fällen per Ambulanzjet erfolgt, werden auch diese Kosten übernommen.
Die Reisekrankenversicherung wird von vielen Gesellschaften nur bis zu einem Alter von 69 Jahren übernommen. Auch ältere Menschen werden versichert, jedoch nur mit einem entsprechenden Aufschlag auf die Prämie. Auch gilt sie nur für einen bestimmten Zeitraum von bis zu 60 Tagen pro Jahr. Soll dies verlängert werden, ist eine Jahresauslandskrankenversicherung notwendig.
Die Reisegepäckversicherung rundet das Versicherungspaket ab. Sie deckt die Kosten, sollte das Reisegepäck während der Reise verloren gehen. Zwar zahlen auch die Fluggesellschaften in diesem Fall, jedoch nur einen sehr geringen Betrag und auch nicht sofort. Versicherte können in einem solchen Fall Ansprüche geltend machen und vor Ort zum Beispiel neue Kleidung kaufen. Dies ist mit einer Soforthilfe abgedeckt.
Auch wenn das Gepäck gestohlen wird, erstattet die Versicherung einen vorher festgelegten Maximalbetrag. Ob dieser im Ernstfall die Kosten des Reisegepäcks abdeckt, muss überprüft werden.

21.03.2007 17:07:34 von TheSearch
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