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Artikel » Shopping und Geschenke Geschenke - rechtlich gesehen | Sogar im deutschen Recht wird der Sinn und Zweck der Geschenke festgehalten, allzu oft gab es darüber nämlich schon Streitereien oder sogar Gerichtsverfahren. In der Regel gilt auch nach dem Recht das Sprichwort „Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen“. Doch wie gewohnt gibt es in der Rechtssprechung auch hierzu einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Urteil, dass „grober Undank“ vorherrschte, und die Schenkung somit ungültig ist. Die Schenkung ist nach deutschem Schuldrecht fest definiert: Es handelt sich hier nämlich um eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, während beide Vertragspartner darüber einig sind, dass diese besagte Zuwendung unentgeltlich erfolgt Es gilt außerdem, die sogenannte „sofort vollzogene Schenkung“ (Handschenkung) und das „Schenkungsversprechen“ (Übertragung eines Grundstücks) zu unterscheiden. Die Schenkung setzt eine unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers in das Vermögen des Beschenkten voraus, bei dem es wichtig ist, dass sich beide Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit einig sind, d.h., dass der Beschenkte in keiner Weise in der Schuld des Anderen steht. Nicht als Schenkung zu verstehen sind die Ausstattung des Kindes, also Schulutensilien, Kleidung oder Nahrung, dies fällt unter elterliche Pflichten und sollte ohne weiteres so angenommen werden. Wie kaum zu übersehen gibt es also in der deutschen Rechtssprechung wieder einmal Regeln für jede Form des Schenkens und „Beschenktwerdens“ ; hierbei handelt es sich natürlich nur um Auszüge, doch wer sich näher für die einzelnen Punkte interessiert, sollte sich schon ein wenig Zeit nehmen, um alle Gesetzestexte zu diesem komplexen Thema in Ruhe zu durchforsten... Wer aber weiterhin unbeschwert schenken will, sollte das tun. Über einen selbstgebackenen Geburtstagskuchen als Geschenk oder ein bunt illustriertes Fotoalbum sollten sich die beiden Parteien – Gebender und Nehmender – doch schließlich einig werden, und zur Not kann man immer noch auf das alte Sprichwort zurückgreifen : „Eine Hand wäscht die andere“ - es sollte nicht allzu schwer sein, solche Lebensweisheiten ohne richterlichen Beschluss umzusetzen.
| | | 12.04.2007 15:57:35 von |
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