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Autoversicherung - Teilkasko oder Vollkasko

Jeder Halter eines Autos ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Autoversicherung abzuschließen damit er sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzen darf. Generell besteht die Autoversicherung aus mehreren unterschiedlichen Versicherungen.

Es gibt Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss jeder Halter eines Autos abschließen. Damit gehört sie zu den Pflichtversicherungen. Bei der gesetzlichen Haftpflichtversicherung hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit zwischen einer Mindest- und einer höheren Deckungssumme zu entscheiden.

Die Kaskoversicherung zählt zu den freiwilligen Versicherungen und wird unterschieden zwischen der Teilkasko und Vollkasko.

Die Teilkasko dient zur Deckung von Schäden die beispielsweise durch Brand, Diebstahl, Wildunfälle und durch Unwetter hervorgerufen werden.

Darüber hinaus versichert die Vollkasko Schäden, die durch eigenes Verschulden hervorgerufen wurden. Darunter gehört zum Beispiel Vandalismus oder aber ein Schaden am eigenen Auto durch einen selbst verschuldeten Unfall. Des Weiteren gibt es noch den so genannten Schutzbrief, welcher eine Versicherung ist, die bei Autopannen hilft. Darüber hinaus gibt es auch noch die Insassen-Unfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Diese können alle bei Bedarf freiwillig vom Fahrzeughalter abgeschlossen werden. Welcher Versicherungsschutz für ein Auto geeignet ist, hängt von vielen Kriterien ab. Ein wichtiges Kriterium ist das Alter des Autos und die jeweilige persönliche Schadensfreiheit.

Generell sollte ein Neufahrzeug Vollkasko haben. Nach drei bis vier Jahren sollte jedoch entschieden werden, ob es sich noch lohnt die Vollkasko weiterhin zu haben. Dies ist oftmals abhängig vom jeweiligen Automodell. Für teure Autos, darunter zählen vor allem Luxusautos, lohnt es sich auf jeden Fall die Vollkasko länger in Anspruch zu nehmen. Andernfalls können sich die Kunden auch für eine Selbstbeteiligung entscheiden, welche je nach Höhe den Beitragssatz angibt.

Die Autoversicherung beginnt für Fahranfänger meist mit einem Beitragssatz von 240% und für Personen mit einer Fahrpraxis von 3 Jahren mit 140%. Nach mehreren Jahren kann der Beitragssatz auf bis zu 30% sinken, wobei die Dauer dafür bei jedem Versicherungsanbieter unterschiedlich sein kann. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleich kann man sich im Vorwege schon recht gut informieren. Diese Möglichkeit wird auch auf vielen Seiten im Internet angeboten, die sich mit dem Thema Versicherungen beschäftigen.
Thomas Ewert

24.11.2007 16:02:02 von Donald
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